TL:DR
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- Die Behauptung, homöopathische Tief- und Mittelpotenzen insbesondere aus pflanzlichen Ausgangsstoffen seien im homöopathischen Sinne (also so, wie die Homöopathen es in Bezug auf bestimmte Symptombilder erwarten) über Placebo hinaus wirksam, ist nicht haltbar. Die Aussage, Homöopathie sei nicht wirksam über den Placeboeffekt hinaus, ist im wissenschaftlichen Sinne auf den Gesamtkomplex der Homöopathie anwendbar.
- Zu allererst steht dagegen, dass die Homöopathie wegen der Fehlannahme, das Ähnlichkeitsprinzip sei real, nicht imstande ist, überhaupt systematisch und nachvollziehbar Mittel zu finden, die als Therapeutikum die erwarteten spezifischen Wirkungen nach der homöopathischen Lehre haben. Das wesentliche Kennzeichen pharmazeutischer Arzneimittel ist ihre hohe Spezifität, die nicht auf Zufall, sondern auf biochemischen Zusammenhängen beruht. Ein größerer Gegensatz zur homöopathischen Mittelfindung ist kaum vorstellbar.
- Die Analogien zu speziellen Anwendungsfällen von geringen Wirkstoffkonzentrationen in der wissenschaftlichen Pharmakologie sind nicht tragfähig bis schlicht falsch, zumal seitens der Homöopathie nicht einmal sinnvolle Hypothesen dazu angeboten werden, auf welche Weise homöopathische Mittel im menschlichen Körper „wirken“ sollen (also gar nichts vorhanden ist, wozu einzelne Phänomene der Pharmakologie „analog“ sein sollen). Insofern handelt es sich um Spekulationen, nicht um Analogien.
- Da bei Pflanzenauszügen nicht von hohen Wirkstoffkonzentrationen oder gar reinstofflichen Zuständen der Ursubstanz ausgegangen werden kann, liegen die tatsächlichen Wirkstoffkonzentrationen auch bei Tiefpotenzen deutlich unter dem, was in der Pharmakologie aufgrund der Dosis-Wirkungs-Beziehung für die meisten systemisch wirkenden Substanzen als Wirkungsschwelle angesehen wird.
- Zu suggerieren, homöopathische Tiefpotenzen (Einzel- und Komplexmittel) seien eine Art Phytotherapie mit „bewährten Pflanzenauszügen“, besteht wegen des grundsätzlichen Unterschiedes der beiden Therapierichtungen kein Anlass. Die von der jeweiligen Therapierichtung den Mitteln zugeschriebenen Effekte sind durchweg völlig andere.
Dies wird besonders deutlich an homöopathischen Komplexmitteln, die in der Regel Kombinationen gering verdünnter Pflanzenauszüge sind, auch wenn sie als Homöopathika (entgegen Hahnemanns Lehre) vermarktet werden. Nimmt man den Verbraucherschutzgedanken des Arzneimittelgesetzes ernst, so müssen diese Mittel für die Zulassung einer echten wissenschaftlichen Prüfung unterzogen werden, da gerade Pflanzenauszüge besonders im Bereich der Wechselwirkungen durchaus ein Schadenspotenzial entfalten können.
Phytotherapie – Homöopathie
Zu homöopathischen Tiefpotenzen (bevorzugt auf der Basis pflanzlicher, mithin „natürlicher“ Ausgangsstoffe) wird häufig angeführt, die Aussage, Homöopathie habe „keine Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus“ könne für diese nicht gelten. Begründet wird dies (abgesehen von der irrelevanten Berufung auf eine „Wirksamkeit per gesetzlicher Fiktion“, dem Binnenkonsens) damit, dass diese Produkte „bewährte pflanzliche Wirkstoffe“ in nur geringen Potenzstufen enthielten. Diese seien damit nicht nur technisch nachweisbar, sondern würden auch ausreichen, um Wirkungen physiologischer Art (aber welche? – wir kommen darauf zurück) hervorzurufen. Es werden zur Untermauerung Beispiele von geringen Wirkstoffmengen angeführt, die auch außerhalb der Homöopathie therapeutisch eingesetzt werden. Selbst auf Hersteller-Webseiten kann man diese Argumentation finden.
Oft lässt die Werbung für derartige Mittel den Eindruck entstehen, als könne (wolle?) sich der Anbieter nicht entscheiden, ob er nun ein Homöopathikum oder ein Phytotherapeutikum bewirbt. Gerade die Floskel von der „bewährten“ Wirkung lässt meist offen, ob damit eine phytotherapeutische oder eine homöopathische Wirkung gemeint ist. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass beides zwei grundverschiedene Dinge sind. Die gleiche Substanz als Phytotherapeutikum in sinnvoller Dosis kann für bestimmte Anwendungen sogar gute Evidenz im wissenschaftlichen Sinne aufweisen – jedoch als Homöopathikum gemäß den homöopathischen Materiae medicae und Repertorien für völlig andere Symptome und Symptombündel in Anwendung kommen. Die Berufung auf die „niedrige Potenzierung“ und der damit verbundene „Gehalt an Wirkstoff“ suggeriert – ja, was? Pflanzenheilkundliche Relevanz? Angesichts der geringen Kenntnisse der homöopathischen Grundprinzipien in der Allgemeinheit, insbesondere der Verbreitung der Annahme, Homöopathie sei eine „besonders sanfte“ Form der Natur- bzw. Pflanzenheilkunde, darf man dies annehmen. Pflanzliche Ausgangsstoffe sind in der homöopathischen Lehre, die potenziell von jedem Stoff annimmt, er könne als Heilmittel in ihrem Sinne geeignet sein, nicht irgendwie bevorzugt. Der Fokus, wie er heute auf “pflanzlichen Homöopathika” liegt, ist ein Ergebnis erfolgreichen Marketings.
Homöopathie definiert sich laut dem europäischen Arzneimittelrecht danach, ob etwas „nach homöopathischen Grundsätzen“ hergestellt ist. Werden Pflanzenauszüge in homöopathischen Potenzstufen – sogar in der Form „reiner“ Ursubstanz, sofern das nach den Vorgaben des “Homöopathischen Arzneibuchs geschieht – angeboten, sind sie Homöopathie und nicht Phytotherapie. Es sollte deshalb redlicherweise dem Konsumenten nicht suggeriert werden, es handele sich um eine Art „besonders milde“ Pflanzenheilkunde (Phytotherapie). Letztere ist eine eigene „besondere Therapierichtung“, die die homöopathischen Grundprinzipien (Ähnlichkeitsprinzip, Wirkungszunahme durch Potenzierung) nicht kennt, sondern nach dem naturgesetzlich begründeten Prinzip der Dosis-Wirkungs-Beziehung angewendet wird. Allenfalls dort hat auch der Begriff der „bewährten“ oder „traditionellen“ Arzneimittel seinen Platz.
Wichtig ist uns auch noch der Unterschied zwischen der hier gemeinten (vom Binnenkonsens erfassten) Phytotherapie und der Phytopharmazie. Um es klarzustellen: die Analyse von Pflanzenwirkstoffen und die Reduktion auf die gewünschten Wirkstoffe (also bestimmte Molekülstrukturen) und ihre Standardisierung (!) in Arzneimitteln ist definitionsgemäß KEINE Phytotherapie (mehr), sondern Phytopharmazie. Diese Grenze ist in der pharmazeutischen Wissenschaft klar gezogen. Womit dann eben auch diese Pharmazeutika, die auf pflanzlichen Wirkstoffen fußen, dem normalen Arzneimittel-Zulassungsverfahren unterworfen sind.
Dies vorausgeschickt, wenden wir uns der Frage zu, ob für Tiefpotenzen, im speziellen Falle solcher auf pflanzlicher Grundlage, das Postulat, Homöopathie wirke „nicht über den Placeboeffekt hinaus“, wirklich nicht gelten könne.
Das Ähnlichkeitsprinzip
Zunächst sollte man sich vergegenwärtigen, dass die Homöopathie ja nicht nur wegen der vieldiskutierten Potenzierung scheitert, diese ist ja eigentlich nur das „augenfälligste“ Objekt der kritischen Betrachtung. Im homöopathischen Gedankengebäude ist das Potenzierungsprinzip ein nachgeordneter Aspekt – der ohne ein gültiges Ähnlichkeitsprinzip per se sinnlos ist.
Und wenn das Ähnlichkeitsprinzip keine Gültigkeit besitzt, ist auch die darauf beruhende Suche nach einem im homöopathischen Sinne „spezifisch“ wirkenden Mittel per homöopathischer Arzneimittelprüfung zum Scheitern verurteilt. Alles „steht und fällt“ also mit dem Ähnlichkeitsprinzip.
Und in der Tat – es gibt kein auf menschliche Interessen bezogenes Ähnlichkeitsprinzip in der Natur. Ähnlichkeit ist etwas, was vom Menschen selbst in seine eigene Wahrnehmung hineininterpretiert wird, eine Bedeutungszuschreibung, aber nichts als Prinzip Objektivierbares. Das Ähnlichkeitsprinzip, auch die spezielle Ausformung Hahnemanns als „Symptomenähnlichkeit“ bei Arzneimittelprüfern einerseits und Erkrankten andererseits ist keine naturwissenschaftliche Kategorie, sondern ein Leerbegriff, der sich empirisch (in der modernen Pharmazie) nie als allgemeingültig bestätigt hat.
Die Vorstellung von Ähnlichkeiten in der Natur, die auf den menschlichen Nutzen hin bezogen sein sollen („teleologisches Denken“), ist Überbleibsel aus einer längst überholten Ära des „magischen Weltbildes“, eines sich später daran anschließenden vorwissenschaftlichen Anthropozentrismus und eines missverstandenen Naturalismus. Letztlich geht er auf Esoterik zurück, auf den „Ähnlichkeitszauber“ früher Kulturen. Mit dem Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnisse hat diese Denkweise völlig an Kredit verloren. In der modernen Pharmazie spielt ein solches Ähnlichkeitsprinzip keine Rolle. Es wäre zweifellos schön, wenn es anders wäre: Die Arzneimittelforschung wäre des größten Teils ihrer aufwändigen Suche nach wirksamen Stoffen überhoben und bräuchte nur nach „Ähnlichkeiten“ zu fahnden. Wohl dem Hersteller, dem es gelänge, auf diese Weise neue Medikamente zu entwickeln!
Damit fällt die Homöopathie bereits mit ihrer ersten Grundannahme. Sie ist nicht in der Lage, ihre Urstoffe, denen sie eine spezifische Wirksamkeit im homöopathischen Sinne zusprechen will, überhaupt zuverlässig zu ermitteln. Es reicht eigentlich völlig aus, diesen „Urgrund“ der Homöopathie als unbelegt, spekulativ und naturwissenschaftlich bedeutungslos zu entlarven, um das Postulat „wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus“ für Homöopathie insgesamt schlüssig zu begründen.
Die Homöopathische Arzneimittelprüfung
Die Arzneimittelprüfungen der Homöopathen an Gesunden, die ja die Gültigkeit des Ähnlichkeitsprinzips voraussetzen, legen beredtes Zeugnis gegen dieses ab: sie produzieren Ergebnisse größter Streubreite, aus denen weder Gemeinsamkeiten noch Unterschiede abgeleitet werden können, die belastbar auf eine spezifische Wirkung eines bestimmten Prüfmittels hindeuten würden (als erster hat dies im Zuge der Untersuchungen des Reichsgesundheitsamtes 1936 – 1939 Paul Martini, der spätere erste Präsident der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, in systematischen Versuchsreihen nachgewiesen).
Warum werden die Materiae medicae und die Repertorien der Homöopathen immer dicker? Weil die Arzneimittelprüfung ein maßloser Ausbund an Subjektivität ist – in Ermangelung eines gültigen und objektivierbaren Leitprinzips. Ockham hätte die Homöopathie wegen ihres ständig wachsenden Berges von Zusatzannahmen und Variablen sicher verworfen, hätte er nur einmal die verschiedenen Repertorien und Materiae medicae auch nur der „großen“ Homöopathen gesehen.
Die vieldiskutierte Potenzierung steht demgemäß als in der Kausalkette der homöopathischen Grundpostulate noch weiter hinten erst recht auf verlorenem Posten. Sie hantiert mit Mitteln, deren „Eignung“ für die gewünschte Anwendungsart mit völlig invaliden Methoden und auf der Grundlage unhaltbarer Prämissen „festgestellt“ wurde. Dass die Annahme, durch Verdünnen und rituelles Schütteln werde irgendeine Entität, ein Agens („geistige Arzneikraft“, „Energie“, „Information“ oder was es da noch für Euphemismen gibt) auf irgendeine Weise immer „stärker“, gegen Naturgesetze und bewährtes Basiswissen von Physik und Chemie verstößt, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Homöopathen pflegen das zu „überspielen“, wahlweise ziehen sie sich auf “immaterielle Wirkungen” ganz im Sinne Hahnemanns zurück oder sie betreiben mit Hochdruck “homöopathische Grundlagenforschung“, um materielle Manifestationen nicht vorhandener Stoffe aufzufinden. Die Unvereinbarkeit beider Positionen ist evident. Jedoch sollte niemals aus dem Auge verloren werden, dass vor jeder Diskussion über Hoch-, Mittel- und Tiefpotenzen erst einmal belastbar nachzuweisen wäre, dass die Homöopathie überhaupt in der Lage ist, mit ihrer Methodik wirksame Spezifika zu finden. Das ist sie nämlich durchaus nicht. Und vor allem darum geht es bei einer Prüfung der Behauptungen von Homöopathen, insbesondere Herstellern, zu Niederpotenzen und Komplexmitteln, mit denen sie den Vorhaltungen der Kritik gegenüber den Hochpotenzen zu entkommen trachten.
„Corpora nun agunt nisi fixate”
Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Homöopathen nicht den Ansatz irgendeiner Hypothese, geschweige denn ein wissenschaftlich evaluiertes Modell dazu anbieten, auf welche Weise ihre Mittel Wirkungen im menschlichen Körper auslösen sollen. Der einzig bei Hahnemann auffindbare Hinweis, die Mittel würden „percipirt durch den, im Organism allgegenwärtigen Fühlsinn der Nerven” (Par. 16 Organon), ist vorwissenschaftliche Spekulation, hat mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Pharmakologie keine Schnittmenge und wird übrigens auch von den Homöopathen nie ins Feld geführt. Dies muss man sich gegenüber den Erkenntnissen der modernen Pharmazie und Mikrobiologie vor Augen halten, die Arzneimittelwirkungen unterschiedlicher Art auf makromolekularer Ebene beschreiben und gezielt steuern kann.
Das beherrschende Prinzip der Pharmakologie und ihrer Teilwissenschaften ist das „Corpora nun agunt nisi fixata“, d.h. dass Körper (Stoffe) nicht wirken, wenn sie nicht – an ein “Drug Target” – gebunden werden. Paul Ehrlich postulierte dies bereits 1913, als man von einer genaueren Erklärung noch recht weit entfernt war. Diese liegt uns heute vor, mit dem Rezeptorenmodell, auch gern als „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ beschrieben. Ein Mittel, gleich ob Hormon, Enzym, synthetisiertes Arzneimittel oder Pflanzenwirkstoff, muss auf den Rezeptor der Zielzellen für eine Wirkung wie der Schlüssel auf das Schloss passen. Diese Vorgänge spielen sich auf makromolekularer Ebene ab. Was teilweise von Homöopathen wohl durchaus realisiert wird, weshalb man in letzter Zeit öfter hört, Homöopathie wirke auf „non-molekularer Ebene“. Womit man offenbar glaubt, einen Begriff als Kompromiss zwischen materieller Wirkung und geistiger Arzneikraft gefunden zu haben – jedoch ist dies ein klassischer Leerbegriff ohne Erklärungswert.
Homöopathie und Pharmakologie – Scheinanalogien
Dies alles hindert die Homöopathen allerdings keineswegs daran, bei Diskussionen über die Art und Weise der Wirkung ihrer Mittel im Tiefpotenzbereich mit „Analogien“ zu pharmazeutischen Wirkungen aufzuwarten.
Aber wollen wir der Homöopathie überhaupt zugestehen, sich mit wissenschaftlichen erklärbaren pharmazeutischen Wirkungen auf molekularer Ebene zu vergleichen? Nein, das wollen und können wir nicht. Die Homöopathen liefern uns nämlich nicht den Ansatz einer Deutung, auf welche Weise denn ihre Mittel im Körper die „verstimmte geistige Lebenskraft“ beeinflussen sollen. Sie machen sich um biochemische Mechanismen, über die ihre Mittel wirken sollen, keinerlei Gedanken – und entziehen sich damit selbst die Legitimation dafür, hochspezifische Arzneimittelwirkungen als „Analogon“ zu einer nicht näher definierten „Wirkung“ homöopathischer Mittel heranzuziehen. „Etwas“ ist keine Analogie zu „Nichts“.
Gleichwohl sollen einige häufiger vorkommende „Analogien“ beispielhaft betrachtet werden.
Scheinanalogie Hormonpräparate
Häufig werden D3- oder D4-Potenzen mit der Dosierung von Hormonpräparaten verglichen. Jedoch: Ein Hormon ist nichts, was wie ein klassisches Arzneimittel selbst einen Eingriff in das zelluläre Geschehen verursacht, es ist ein Botenstoff, der hochspezifisch auf bestimmte Funktionen der Homöostase (des körpereigenen Regulationssystems) über ebenso hochspezifische körpereigene Rezeptoren wirkt. Man kann ein Hormon eher mit einem „Schalter“ vergleichen als mit dem Strom (entsprechend einem spezifischen Wirkstoff), der durch die Leitung fließt.
Als Beispiel müssen meist Kontrazeptiva herhalten. Diese enthalten synthetische, den körpereigenen sehr ähnliche Hormone, die genauso imstande sind, an die passenden Rezeptoren des Regelkreises anzubinden – wegen ihrer kleinen Abweichungen jedoch spezifische Nebenwirkungen bedingen. Schilddrüsenhormone als regelnde Botenstoffe sind übrigens noch geringer dosiert als Kontrazeptiva und bedürfen größter Sorgfalt bei der Dosierung und Einnahme (sie gelten in der Medizin und Pharmazie als „Substanzen kritischer Dosierung“).
Beide Hormongruppen sind lebensnotwendige, hochsensible Botenstoffe, bei denen kleine Dosisschwankungen problematisch werden können. Ihre Aufnahme wird vom Hypothalamus-Hypophysen-Regelkreis gesteuert. So etwas mit einem homöopathisch potenzierten Pflanzenauszug zu vergleichen, dessen Wirkstoffgehalt weder standardisiert (siehe unten) ist noch wofür sinnvolle Dosierungsangaben existieren, ist absurd. Zumal das „Dosierungsproblem“ der Homöopathie mit ihren zahlreichen Potenzstufen und der nirgends begründeten Gabe von meist „fünf Globuli x-mal täglich“ ohnehin offensichtlich unlösbar ist.
Scheinanalogie Sinneszellen
Geradezu klassisch ist der Einwand, dass der menschliche Geruchssinn bei einigen Stoffen (!) wenige Moleküle in der Umgebungsluft wahrnehmen könne. Weshalb sollte dies nicht für – zumindest gering potenzierte – Homöopathika irgendwie „analog“ gelten?
Deshalb nicht, weil die „wenigen Moleküle“ auf sehr spezielle Rezeptoren unmittelbar und lokal (topisch), d.h. ohne irgendeinen Umweg wirken und einen Sinnesreiz auslösen. Die Riechzellen haben sich evolutionär zu einem hochempfindlichen spezialisierten „Außenposten“ der menschlichen Sinneswahrnehmung entwickelt. Es tritt hier logischerweise auch keine verzögerte Wahrnehmungsreaktion auf, wie sie für Vorgänge, die erst noch einer Verstoffwechselung (Metabolisierung) unterliegen, zwangsläufig ist. Deshalb ist der „Riechvorgang“ ebenso wenig mit der Einnahme eines oral verabreichten pharmazeutischen Arzneimittels vergleichbar wie mit homöopathischen Mitteln, die „irgendwie“ auf die „verstimmte Lebenskraft“ als Ausdruck von Krankheit wirken sollen, Was ja umal eindeutig ein „systemischer“ (überall wirkender) Ansatz sein soll (im Gegensatz zur „topischen“, klar lokalisierten Sinnesreizung beim Riechvorgang).
Scheinanalogie Opiate
Opiate und Opioide mit ihrer geringen therapeutischen Breite binden an hochspezifische Rezeptoren innerhalb des Zentralen Nervensystems (Rückenmark und Gehirn) und erreichen ihr Wirkoptimum am schnellsten und besten, wenn sie injiziert (und nicht oral eingenommen) werden. „Therapeutische Breite“ besagt, dass die Spanne der Dosis für die erwünschte Wirkung innerhalb einer sehr geringen oberen und unteren Dosisgrenze liegt. Zusätzlich kompliziert wird es bei den Opiaten dadurch, dass sich all dies durch Toleranzbildungen auch noch verändern kann und die Dosis für eine erwünschte Wirkung erhöht werden muss. Wie soll das übrigens mit der angeblichen Wirkungsverstärkung von Homöopathika mit steigendem Potenzierungsgrad vereinbar sein?
Ersichtlich muss es fehlgehen, einem solchen komplexen Mechanismus eine Vergleichbarkeit mit homöopathischen Mitteln und dem Postulat ihrer Wirksamkeit zuzuschreiben. Wo sind die „spezifischen Rezeptoren“ für – unendlich viele – homöopathische Mittel, die stets in einem unbestimmten und unbestimmbaren Dosisbereich verabreicht werden? Der Vergleich mit einem „normalen“ Pharmazeutikum zeigt die Abhängigkeit von Dosis und Wirkung: Ibuprofen, ein wirksames Analgetikum, wirkt nicht auf das ZNS und seine speziellen Rezeptoren und verfügt deshalb weder über die starke Wirkung noch über die geringe Wirkungsbreite eines Opiats. Die Einnahme eines solchen Mittels erfordert für das Erreichen einer Wirkschwelle beim Erwachsenen – abhängig vom Körpergewicht – eine Einzeldosis von mehreren 100 bis zu 1.000 mg pro Dosis. Dies liegt sehr weit über dem Wirkstoffgehalt jeder D3-Potenz.
Scheinanalogie Botulinumtoxin
Ein der Opiatbetrachtung verwandtes, auch gern von Homöopathen bemühtes Pseudo-Analogon ist das Botulinumtoxin, ein Neurotoxin (Nervengift) das stärkste bekannte Gift und derjenige Stoff in der wissenschaftlichen Medizin mit der höchsten Verdünnung. Neurologisch wird es in einer Verdünnung von etwa 1 zu 1,6 Millionen eingesetzt – eine beeindruckende Zahl, die in homöopathischen Potenzen ausgedrückt jedoch „nur“ zwischen D6 und D7 anzusiedeln ist. Und warum wird diese doch hohe Verdünnung verwendet? Botulinumtoxin ist erstens hochpotent und wirkt zweitens unmittelbar und verzögerungslos lähmend auf die Nervenenden lokal dort, wo es subkutan injiziert wird – also mit der Geschwindigkeit der Nervenleitfähigkeit. Die geringe Dosis ist alternativlos, weil alles andere den Tod durch Intoxikation zur Folge hätte [1]. Was sollte das mit der Einnahme von Globuli zu tun haben?
Scheinanalogie „Identisches Mittel“
Ein weiteres offenbar beliebtes Beispiel ist die „Ampulle Atropin“ für die klinische Anwendung, für die angeführt wird, dass sie in etwa einer homöopathischen D3-Potenz von Atropin entspreche. Ist das so?
Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade die pflanzlichen Ursubstanzen der Homöopathie, von denen die Potenzierungsschritte ausgehen, selbst schon Dilutionen sind, nämlich Pflanzenauszüge in alkoholischer bzw. wässrig-alkoholischer Lösung. Schon die hierfür verwendeten Pflanzenteile sind ein Konglomerat etlicher Stoffe und enthalten nur einen Bruchteil der eigentlich gewünschten Substanz. Man kann also hier nicht von einer „Reinform“ bei der Ursubstanz ausgehen, wenn man anfängt, den Wirkstoffgehalt über die Potenzierungsschritte hinweg quantitativ zu bestimmen. (Das bestätigen übrigens die Homöopathen selbst, weil sie viele Ursubstanzen der Potenzstufe DØ selbst als homöopathische Mittel zulassen und einsetzen.)
Die Pflanzenteile der Tollkirsche, die für den alkoholischen Auszug verwendet werden, enthalten den eigentlichen Wirkstoff (Atropin) nur mit einem Anteil von 1,5 Prozent. Der Stoff ist wasserlöslich bis zu 2,2 g/Liter, in Alkohol etwas geringer, es wird meist eine Mischung als Lösungsmittel verwendet. Das führt dazu, dass schon eine ordentliche Menge Pflanzenteile benötigt wird, um maximal (!) nicht mehr als eine etwa 0,2-prozentige Atropinlösung als Urtinktur (!) (DØ) zu erzeugen.
Diese Urtinktur potenziert auf D3 ergibt eine Wirkstoffkonzentration von 0,0002 g pro Liter bzw. 0,0000002 g (0,0002 mg) pro Milliliter. Die Konzentration des Wirkstoffs (Atropinsulfat) in einer handelsüblichen Atropin-Injektionslösung liegt bei 0,5 mg pro Milliliter. Ersichtlich ist eine homöopathische D3-Potenz aus Tollkirschen-Urtinktur um Größenordnungen geringer konzentriert als pharmazeutisches Atropin. Und das ist – gut so…
Der gelegentlich zu findende Vergleich mit der „Ampulle Atropin“ setzt also voraus, dass der homöopathische Ausgangsstoff (Ursubstanz) ganz oder zu einem erheblichen Teil dem reinen Wirkstoff entspräche (oder dem zumindest nahekäme). Und in der Tat – erst wenn man eine Konzentration des eigentlichen Wirkstoffs in der Ursubstanz von 50 Prozent annimmt, käme man bei einer D3-Potenz auf eine 0,5-prozentige Lösung, also in die Größenordnung pharmazeutischen Atropins. Nur ist dem eben nicht so. Die Herstellungsweise der Ursubstanz begrenzt deren Wirkstoffkonzentration auf den Volumenanteil, der in einer gegebenen Menge Lösungsmittel löslich ist. Eine Weiterverarbeitung zur Gewinnung reineren Urstoffes sieht das Homöopathische Arzneibuch ebenso wenig vor wie die Hahnemannsche Lehre.
Das wird sich bei anderen Mitteln auf der Basis von Pflanzenauszügen je nach Löslichkeit des in der Pflanze enthaltenen Wirkstoffs zwar unterscheiden, aber kein Pflanzenauszug dürfte auch nur in die Nähe eines hundertprozentigen Wirkstoffgehaltes im Stadium der homöopathischen Ursubstanz kommen.
Übrigens ist es dem homöopathischen Arzneibuch völlig egal, welchen realen Wirkstoffgehalt eine Ursubstanz hat. Es muss a) verfahrenstechnisch nach homöopathischen Grundsätzen verfahren werden und b) muss im Sinne von Best Practice ein gleichbleibender „Wirkstoffgehalt“ (womit hier der Mengenanteil der Ursubstanz gemeint ist, unabhängig von deren Zusammensetzung bzw. Konzentration) bei der Produktion eines Mittels eingehalten werden. Das lässt eines der Hauptprobleme der echten Phytotherapie, nämlich die Standardisierung der Mittel unter Berücksichtigung ständiger schwankender Wirkstoffgehalte der Pflanzen (abhängig von einer Vielzahl von Parametern), völlig unbeachtet.
Homöopathische Komplexmittel
Das Thema wäre nicht erschöpfend behandelt, wenn wir uns nicht noch den Hauptvertretern gering potenzierter pflanzlich basierter Homöopathika zuwenden würden: den homöopathischen Komplexmitteln. Auch auf dieser Webseite wurde bereits erläutert, dass nach der ursprünglichen Lehre Hahnemanns jede Gabe von mehr als einem einzelnen Mittel unvereinbar mit homöopathischen Grundsätzen ist. Kurz gesagt, ging Hahnemann – innerhalb seines Gedankengebäudes logisch – davon aus, dass jedes zusätzliche Mittel eine Verschiebung in der „Störung der geistigen Lebenskraft“ zur Folge haben muss mit dem Ergebnis, dass das eigentlich passende Mittel nicht mehr „passgenau“ wirken kann. Mit anderen Worten: eine Mehrfachgabe verschiedener Mittel, zumal gleichzeitig, verändert den zu behandelnden Zustand derart, dass er sich dem Zugriff des homöopathischen Therapeuten entzieht.
Bekanntermaßen ist das Auffinden des „einzigen Mittels“ mit erheblichem Aufwand verbunden – von der homöopathischen Anamnese bis zur genauen Repertorisierung, dem Auffinden der festgestellten Symptomkombination in den Arzneimittelverzeichnissen der Homöopathen. Im Grunde macht dies den Kern der homöopathischen Therapie aus. Entgegen der Weisung Hahnemanns, seine Methode „genau nachzumachen“, etablierten sich aber zunehmend Methoden, die durch das Vermeiden dieses hohen Aufwandes motiviert waren. Dazu gehören das Aufkommen der Selbstmedikation nach pauschalen Verzeichnissen (heute „Ratgeberliteratur“), die Konstitutionslehre und eben auch die Komplexmittel.
Der Grundgedanke bestand einfach darin, die „Trefferquote“ des homöopathischen Mittels erhöhen zu wollen. Die Idee des noch heute als „Lehmpastor“ bekannten Homöopathen und Naturheilers Emanuel Felke, Krankheiten seinen nun mal kompliziert und damit liege nahe, möglichst viel dagegen gleichzeitig einzusetzen, führte die Heilpraktikerin Magdalene Madaus fort, indem sie ein ganzes Komplexmittelsystem von sogenannten „Oligoplexen“ entwickelte, für die ihre Söhne eine Firma aufbauten, die (inzwischen unter anderer Eigentümerschaft) diese Mittel heute noch vertreibt. „Mit einem Komplexmittel ist es einfacher, das richtige Arzneimittel für den entsprechenden Krankheitstyp zu finden. So wird die lange Suche nach dem richtigen Mittel abgekürzt“, heißt es dort. Und mehr als das: „Die Wirkungen der kombinierten Einzelmittel potenzieren sich.“ Woher weiß man denn das? Was soll man sich darunter überhaupt vorstellen?
Hahnemanns Stellungnahme dazu hätte uns sehr interessiert. Er wollte die Homöopathika „einfach“ haben, setzte auf „unitas remedii“, vielfach als “viertes Prinzip Hahnemanns” bezeichnet (Par. 273 des Organon) – und ist damit durchaus ein Vorläufer moderner Pharmazie, die anstrebt, mit Monopräparaten zu behandeln. Felkes Ansatz war wohl, das Symptomenbündel, das Hahnemann als Ganzes gesehen haben wollte, in Einzelsymptome aufzulösen und diese auch einzeln anzugehen. Einmal mehr wird hier deutlich, wie sehr die Homöopathie „Symptombehandlung“ ist und keineswegs Krankheitsursachen in den Fokus nimmt. Heute gibt es mehrere Firmen im Bereich der Homöopathie, die sich vorrangig den Komplexmitteln widmen. Der oft gehörte Begriff der “homöopathischen Zubereitung” ist ein von Magdalene Madaus geprägter Begriff für Komplexmittel.
Besonders das „sich gegenseitig potenzieren“ sollten wir im Auge behalten. Von allem anderen bei dieser Aussage abgesehen – es stellt sich die Frage, in welche Richtung geschieht das? Denn ist es nicht eher wahrscheinlich, dass Neben- und Wechselwirkungen der Mittel untereinander und womöglich mit anderen eingenommenen Medikamenten auftreten? Eine der größten Risiken von Phytotherapie neben toxischen Potenzialen besteht darin, dass ihre Mittel Wechselwirkungen untereinander oder mit anderen Medikamenten auslösen können.
Denn Komplexmittel sind nicht registrierungsfähig – sie bedürfen einer „Zulassung“ der Homöopathie-Kommission D beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Da sie häufig Dilutionen von D3 und geringer enthalten, unterfallen sie auch der Regelung des europäischen Arzneimittelrechts, das ein Registrierungsregime nur für Dilutionen ab 1 : 10.000 – also D4 – zulässt. An sich löblich, aus Sicherheitsgründen. Nur nützt es natürlich nichts, wenn darauf nur die gesetzliche Fiktion einer „Zulassung“ im Binnenkonsens folgt statt einer wissenschaftlichen Evaluation – und das auch noch mit der problematischen Folge, dass mit Indikationen geworben werden darf. Zumal die Zulassungsprüfung sich darauf beschränkt, ob die angegebene Indikation für das Komplexmittel mit den Arzneimittelbildern korrespondiert, die nach der homöopathischen Lehre für die Einzelbestandteile gelten sollen. Das mag 1978, beim Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes, noch etwas nebulös gewesen sein – heute ist das unhaltbar geworden.
Und hier schließt sich unser Kreis: Es ist dringend angezeigt, gerade Komplexmittel mit niedrig potenzierten pflanzlichen Grundstoffen aus Verbraucherschutzgründen einer echten wissenschaftlichen Evaluation zu unterwerfen. Denn wenn etwas physiologisch relevant ist, dann ist es das Wechselwirkungspotenzial von Pflanzenauszügen – miteinander und auch mit anderen pharmazeutischen Mitteln. Ganz unabhängig davon, ob solche Mittel nun als Homöopathika auf den Markt gelangen und / oder gleichzeitig mit dem Odium von Pflanzenheilkunde an die Frau oder an den Mann gebracht werden. Es sind und bleiben natürlich – verdünnte Pflanzenauszüge, was auch immer die homöopathischen Repertorien ihnen zuschreiben mögen. Sie sind hinsichtlich ihrer realen Wirkung nach den Maßstäben wissenschaftlicher Pharmazie zu beurteilen und nicht nach den unhaltbaren homöopathischen Prämissen – eben dies bleibt bei diesen Produkten dem durchschnittlichen Verbraucher meist verborgen. Das Aufkleben eines „Homöopathie“-Etiketts ändert daran nichts. Die Homöopedia, das Online-Lexikon des INH, formuliert es so:
„In der Homöopathie werden Tiefpotenzen allgemein als „optimal zur Selbstbehandlung“ angesehen.[2] Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Tiefpotenzen ist eine materielle Wirkung zwar nicht auszuschließen, andererseits aber dennoch sehr unwahrscheinlich. Materielle Wirkstoffe unterliegen einer „Dosis-Wirkungsbeziehung“. Wirkungen unterhalb der dafür erforderlichen Minimaldosis sind ausgeschlossen.
In der Einschätzung der Tiefpotenzen, bei denen materielle Wirkungen zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden können, aber sehr unwahrscheinlich sind, zeigt sich, dass die Homöopathie die materiellen Aspekte ihrer Arzneien für irrelevant hält. Die Homöopathie hebt lediglich auf die immateriellen Aspekte ihrer Arzneipotenzen ab. Hinzu kommt, dass aus homöopathischer Sicht von der Materie der Urtinktur andere Eigenschaften zu erwarten sind als von dem immateriellen „Arzneigeist“: Die immaterielle „geistartige Arzneikraft“ entfaltet ihre Wirkung – so die Lehre der Homöopathie – nach der Ähnlichkeitsregel. “ [3]
Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus.
Mehr zu den tatsächlichen Wirkstoffkonzentrationen in Niedrigpotenzen generell und zu verschiedenen Ursubstanzen auf dem Blog von Dr. Norbert Aust: http://www.beweisaufnahme-homoeopathie.de/?p=5276
Das INH dankt Frau Apothekerin Iris Hundertmark, Weilheim/Obb., für die pharamaziefachliche Unterstützung bei diesem Artikel.
Anmerkungen:
[1] Letale Dosis für einen 70 kg schweren Menschen: Parenteral 90 – 150 ng, inhalativ 700 ng, oral 70 µg.
[2] Dem liegen zwei homöopathische Gedankengänge zugrunde. Der erste, noch mit Hahnemanns ursprünglicher Lehre vereinbar, geht von der schwächeren Wirkung von Tiefpotenzen aus, also ganz ausdrücklich davon, dass sie weniger „schaden“ können als Mittel- oder gar Hochpotenzen. Der zweite Aspekt ist der, dass von Hahnemanns Exegeten behauptet wird, dass Tiefpotenzen eher auf den „ganzen Organismus“ eine Wirkung hätten (ein Ausfluss der Lehre von den Konstitutionstypen), während mit den Mittel- und Hochpotenzen sehr spezifische Organsymptome „behandelt“ werden sollen. Widerspruchsfrei ist weder der eine noch der andere Aspekt.
[3] Man schaue sich nur in einem der auch online leicht zugänglichen Repertorien an, welche Symptombilder z.B. dem Atropin (Belladonna) zugeschrieben werden und schlage dann nach, zu welchem Zweck es in der wissenschaftlichen Medizin eingesetzt wird. Das gilt für nahezu unendliche viele Stoffe – dort, wo sich, wie z.B. bei Arnica montana, die angebliche homöopathische mit der realen pharmazeutischen Wirksamkeit deckt, wird es nicht besser, sondern vollends absurd in Bezug auf das Ähnlichkeitsprinzip.
Bildnachweise:
Headerbildvon Vegan Liftz auf Pixabay
Beitragsbild von UE für das INH
5 Antworten auf „Homöopathie, Phytotherapie und Komplexmittel“
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