Offener Brief des INH an den Patientenbeauftragten des Bundes i.S. Grußwort zum 150. Geburtstag der Hahnemannia

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Die „Hahnemannia“ ist der traditionelle Dachverband der homöopathischen Vereine in Deutschland. Vor kurzem beging sie das 150. Jubiläum ihres Bestehens. Bald darauf konnte man erfahren, dass die Hahnemannia sich eines offiziellen Grußwortes des Patientenbeauftragten der Bundesregierung erfreut und damit – allerdings verständlicherweise – auch nicht hinter dem Berg hält.

Die Stellungnahme des Patientenbeauftragten geht unseres Erachtens weit über die üblichen – von uns auch stets kritisierten – „Grußworte“ an homöopathische Vereinigungen hinaus. Es kann eigentlich nur als umfassendes Bekenntnis zur Homöopathie und als eine Art Versprechen angesehen werden, seitens des Patientenbeauftragten auf den Erhalt der Rolle der Homöopathie im Gesundheitswesen und ihrer Privilegien hinzuwirken. Dies bedurfte zweifellos einer deutlichen Stellungnahme, die Dr. Natalie Grams für das INH dem Patientenbeauftragten zugeleitet hat:


 

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

 

in Ihrem Grußwort an die Hahnemannia zu deren 150-jährigem Bestehen haben Sie sich als Patientenbeauftragter der Bundesregierung unmissverständlich und sehr umfassend für die Homöopathie, deren Rolle in der Patientenversorgung und deren privilegierten gesetzlichen Status ausgesprochen.

Wir, das Informationsnetzwerk Homöopathie, seine Mitglieder und Unterstützer, klären seit 2016 darüber auf, dass es sich bei der Homöopathie um eine Scheintherapie handelt, die weder jemals einen validen Wirkungsnachweis erbringen, noch die Unvereinbarkeit ihrer Grundannahmen mit wissenschaftlich bestens belegten Grundlagen ausräumen konnte. Deshalb ist es unser Anliegen, dass der Homöopathie keine öffentliche Glaubwürdigkeit und auch kein Platz im öffentlichen Gesundheitswesen mehr eingeräumt wird. Die derzeitige Situation sehen wir weder als wissenschaftlich, noch als wirtschaftlich und auch nicht als ethisch vertretbar an. Eine „Therapie“, die nicht mehr vorzuweisen hat als die Kontexteffekte (insbesondere Placebo), die bei jeder Art von – auch nichtmedizinischer – Zuwendung auftreten, kann nicht als medizinische Therapierichtung gerechtfertigt werden. Darüber darf auch nicht hinwegtäuschen, dass Homöopathie von ihren Vertretern unzutreffend als spezifisch wirksame Arzneimitteltherapie angeboten und beworben wird.

Zur Verdeutlichung unserer Position, die international längst anerkannt ist, und zur Einordnung der Homöopathie, verweisen wir auf das Urteil der EASAC, des Beirats der Vereinigung der Europäischen Wissenschaftsakademien, zur Homöopathie von 2017:

„(Wir schließen aus unseren Untersuchungen,) dass die Behauptungen zur Homöopathie unplausibel sind und im Widerspruch zu den etablierten wissenschaftlichen Grundlagen.
Wir erkennen an, dass bei einzelnen Patienten ein Placebo-Effekt auftreten kann, aber wir stimmen früheren ausführlichen Untersuchungen zu und schließen daraus, dass keine Krankheiten bekannt sind, für die es robuste und replizierbare Nachweise gäbe, dass die Homöopathie über diesen Placebo-Effekt hinaus wirksam sei.“

Diese Bewertung der Homöopathie wird von praktisch der gesamten weltweiten Wissenschaftsgemeinschaft getragen und führt in immer mehr Ländern dazu, dass sie ihren Platz in öffentlichen Gesundheitssystemen verliert. England hat dies umgesetzt, Frankreich und Spanien sind auf dem Weg (um nur die nächstliegenden europäischen Partnerländer zu nennen).

Wir halten es daher für ein Gebot des aufrichtigen Patientenschutzes und der Befähigung der Bevölkerung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung in Gesundheitsfragen, an dieser Stelle ehrlich zu bleiben, statt die „soziale Akzeptanz“ der Scheinmethode Homöopathie durch öffentlich glaubwürdige Stellungnahmen noch zu befeuern. Wie nicht anders zu erwarten, nutzt die Hahnemannia Ihr Grußwort inzwischen als „Aushängeschild“ und zur Stützung ihrer „Marke“ Homöopathie.

Als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten ist es Ihr Auftrag, im Rahmen Ihrer Kompetenzen für das Wohl der Patienten zu sorgen. Ihre Erklärung zum 150. Jubiläum der Hahnemannia entspricht dem unseres Erachtens nicht. Es ist uns klar, dass Sie als staatlicher Repräsentant die existierende Rechtslage, die arznei- und sozialversicherungsrechtlich die Homöopathie gegen jede objektive Erkenntnis privilegiert, nicht unbeachtet lassen können. Wir, die Unterzeichner, möchten Sie aber gleichwohl bitten, Ihre Haltung zu überdenken und künftig dem falschen und unangemessenen öffentlichen Ansehen der Homöopathie zumindest nicht noch zusätzlich Nahrung zu geben. Gerade bei Ihrem Amt als Patientenbeauftragter wäre das von zentraler Bedeutung.

Wissenschaftlich fundierte wie auch allgemeinverständliche Informationsquellen zur Einordnung der Homöopathie als widerlegte Methode aus vorwissenschaftlicher Zeit stehen umfangreich zur Verfügung. Wir erlauben uns, hierzu auch auf das Informationsangebot der Webseite des Informationsnetzwerks Homöopathie hinzuweisen. Wenn Sie es wünschen, würden Ihnen Vertreter des Informationsnetzwerks auch gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen.

04. September 2018

Mit besten Grüßen im Namen des INH,
Dr. med. Natalie Grams

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