Rechte und Pflichten von Heilpraktikern – ein Debattenbeitrag aus Sicht des INH

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„Es wäre gut, wenn in der Medizin gar keine Lücke entstünde,
in der sich die Patienten auf die Suche nach „Alternativen“ machen müssen.“ – Dr. Natalie Grams

Mensch steht verunsichert am Eingang eines Labyrinths und weiß sich nicht zu orientieren

Aus aktuellem Anlass

Aktuell tobt ein Streit um das Heilpraktikerwesen im deutschen Gesundheitssystem. Nachdem es zu mehreren Todesfällen durch die Krebsbehandlung eines Heilpraktikers vermutlich infolge der Anwendung einer nicht zugelassenen Substanz gekommen war, äußern sich jetzt auch führende Personen aus dem Gesundheitswesen kritisch zur Rolle der Heilpraktiker.

Das Heilpraktikerwesen ist eigentlich kein zentrales Thema des Informationsnetzwerks Homöopathie. Allerdings werden in der Allgemeinheit  oft Homöopathen und Heilpraktiker gleichgesetzt, da viele Patienten den Unterschied nicht kennen. Auch scheinen uns die Denkweisen in beiden Bereichen sehr ähnlich – auch ähnlich gefährlich – zu sein. So fühlen wir uns doch auch dafür verantwortlich und schlagen eine Möglichkeit des Umgangs mit dem Heilpraktikerwesen vor.

Heilpraktiker dürfen mehr als sie können

Ein Heilpraktiker darf die Heilkunde am Menschen ausüben, ohne je nachgewiesen haben zu müssen, dass er auch heilen kann. Es gibt keine festgelegten Ausbildungsinhalte. Die vor dem Amtsarzt abzulegenden Prüfungen beschränken sich auf die Abfrage theoretischen Wissens, das man sich aneignen kann, ohne je einen Patienten gesehen zu haben. Die Therapie, das eigentliche Heilen, ist nicht Gegenstand der Amtsarztprüfung, folglich auch kein Gegenstand des von Heilpraktikerschulen vermittelten Lehrinhalts. Auch große Heilpraktikerschulen vermitteln wenig Wissen über die Therapien der geschmähten „Schulmedizin“. Insofern ist es irreführend, überhaupt den Begriff des Heilens in der Berufsbezeichnung zu verwenden.

Für Heilpraktiker gibt es keine gesetzlich geregelte Pflicht zur Weiterbildung. Es obliegt einzig und alleine ihm selbst, seine Qualifikation für seine Tätigkeiten zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu verbessern oder aufrecht zu erhalten. Berufsordnungen der verschiedenen Verbände haben keine rechtliche Verbindlichkeit, anders als die Berufsordnungen der Landesärztekammern.

Im Heilpraktikerwesen gibt es keinerlei Qualitätskontrolle und kein Berichtswesen, das die Ergebnisse statistisch erfasst und auswertet. Es gibt keine Kammern, die über die Einhaltung von Behandlungsgrundsätzen wachen und ermächtigt wären, eine Zulassung zu entziehen. Die Überwachung greift erst dann, wenn konkrete Verstöße gegen geltendes Recht aufgetreten sind; zum Beispiel wenn meldepflichtige Infektionskrankheiten therapiert wurden. Der Mangel an Daten zu Behandlungsfehlern, negativen Verläufen und unnötigen Therapien kann leicht dahingehend fehlgedeutet werden, dass es diese Problematiken im Gegensatz zur ärztlichen Medizin nicht gibt.

Dies führt in der Bevölkerung zu einem erheblichen – wenig gerechtfertigten – Vertrauensvorschuss und oftmals zu einem übersteigerten Selbstvertrauen beim Heilpraktiker. Dieser stellt dann seinerseits seine teilweise abstrusen Therapien als das Non-plus-ultra dar und das konventionelle Gesundheitswesen, von dessen Leistungsfähigkeit er wenig bis keine Kenntnis hat, wird diffamiert.

„Wir sehen in Heilpraktikern eine wesentliche Triebfeder zur weiteren Verbreitung esoterischer Heilslehren und eines negativen Bildes unseres Gesundheitssystems.“ N. Aust 

Wir fordern daher, dass der Gesetzgeber eingreift und durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass auch im Berufsbild des Heilpraktikers die Qualifikation nachweisbar der ausgeübten Tätigkeit entsprechen muss

Patienten suchen Alternativen zur Medizin, so viel steht fest. Oft meinen sie, diese bei Heilpraktikern zu finden, deren Worten und Heilsversprechen sie vertrauen – ohne diese zu hinterfragen oder überhaupt hinterfragen zu können. Sie suchen dort aber mitunter gar nicht unbedingt fachliche oder gar wissenschaftliche Expertise und Evidenz, sondern ein offenes Ohr, Begleitung, Berührung und Zeit.

Sprechende (zuhörende!) Medizin ist kein Privileg von Heilpraktikern

Das wirtschaftliche Beschneiden der „sprechenden Medizin“ mag aus dieser Sicht heraus ein Fehler gewesen sein. Allerdings war es um 1995 herum ein Wunsch – gerade aus der Ärzteschaft heraus – die Gebührenkataloge zu vereinfachen und Pauschalen zu schaffen. Rein kalkulatorisch wurden die Gesprächsleistungen zwar in die Ordinationsziffern hineingerechnet, aber der psychologische Effekt beim Niedergelassenen war ernüchternd. Man hatte das Gefühl, Gespräche würden nicht mehr bezahlt und ließ sie mehr oder weniger ausfallen. Hinzu kamen die Quartalszeiten für alle Leistungen und die Androhung von Leistungsbeschränkungen bei Überschreitung. Daraus resultierte, dass die Redezeit, also die sogenannte „sprechende Medizin“, vernachlässigt wurde. Zusammen mit zunehmend engeren Regeln der Kassen können sich Ärzte immer weniger Zeit für den einzelnen Patienten nehmen. Das Sprechzimmer wurde quasi „wegrationalisiert“ mit der Folge, dass Patienten sich alleingelassen, als „Fall“ behandelt und teilweise sogar regelrecht „abgefertigt“ fühlen. Der Weg zum Heilpraktiker war frei.

Es muss hier endlich wieder gelingen, Patienten die Zeit zuzugestehen, die sie auch benötigen. Gleichzeitig sollte es kein wirtschaftliches Risiko für den Arzt mehr sein, sich um einzelne Patienten ausführlicher zu kümmern.

Aus unserer Sicht ist der einzig sinnvolle Weg, dem Arzt die Gesprächszeit wieder zu honorieren. So kann man verhindern, dass der Patient sich verloren vorkommt und eine Alternative suchen möchte. Heilpraktiker oder sonstige alternative Heiler können nie das ausgleichen, was der Arzt einem Patienten an Fachwissen und Ausbildungszeit bietet – abgesehen von der fehlenden Zeit fürs Zuhören.

Aus unserer Sicht sind drei Wege offen

    1. Entweder muss man den Heilpraktiker dazu befähigen, fachlich das leisten zu können, wozu er heute bereits berechtigt ist. Das heißt, durch klare gesetzliche Vorgaben muss eine angemessene Mindestqualifikation festgelegt werden, die sich daran orientiert, dass der zukünftige Heilpraktiker alle für die Ausübung der medizinischen Heilkunde erforderlichen Fähigkeiten erwirbt, dies auch nachweisen und durch angemessene Weiterbildung aufrechterhalten muss.
    2. Die Alternative dazu wäre, das Tätigkeitsfeld des Heilpraktikers soweit einzuschränken, dass es seiner heute nachgewiesenen Qualifikation entspricht. Dies würde jedwedes Stellen einer Diagnose und jedweden therapeutischen Eingriff verbieten. Was dann übrig bleibt und ob es dafür einen Markt gibt, ist aus unserer Sicht allerdings zweifelhaft. Selbstredend muss es eine angemessene Aufsicht geben, damit sichergestellt ist, dass sich der Heilpraktiker auch daran hält.
    3. Andererseits lassen sich die „alternativen“ Angebote natürlich nicht generell verbieten, weswegen es eine denkbare Möglichkeit wäre, dass man den Heilpraktiker rechtlich ähnlich dem geistigen Heiler einordnet: Angebotene Leistungen fallen unter seelische Betreuung und spirituelle Handlungen. Verordnet werden dürften in dem Fall lediglich Placebos zur oralen Einnahme, Infusionen und invasive Maßnahmen wären verboten. Damit wären auch alle angeblichen Wundermittelchen wie z. B. Amygdalin, MMS oder Brompyruvat passé. Keine Kasse bezahlt dafür und Phytotherapie dürfte nur noch von Ärzten angewendet werden – da nicht ungefährlich, eben auch wegen möglicher Wechselwirkungen mit Medikamenten.

Für das INH: Dr. Natalie Grams und Dr. Norbert Aust


Grundsätzliches zur sprechenden Medizin:

Das Gespräch in der Medizin

Grams‘ Sprechstunde: Vom Zuhören und der „Droge Arzt“


Zum Prozess gegen den Heilpraktiker von Brüggen-Bracht (2019):

Bei MedWatch:

Prozess wegen verstorbener Krebspatienten: „Sie sind definitiv aufgeklärt worden, dass dieses Produkt ein Ausprobieren ist“

Prozess wegen fahrlässiger Tötung: Heilpraktiker konnte experimentellen Wirkstoff 3BP nicht exakt dosieren

Prozess gegen Heilpraktiker wegen Tod von Krebspatienten: „Die Leute standen im Grunde ja schon am Rand“

Prozess gegen Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung: „Es klang biologisch, natürlich“

Auf dem Blog „Keine Ahnung von Garnix“:

Der Gesetzgeber und die Anklagebank in Krefeld


Bild von Arek Socha auf Pixabay

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