Zur Rekapitulation
Im ersten Teil unserer Serie hatten wir betrachtet, was ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis ist und welche Anforderungen an einen solchen zu stellen sind. Im zweiten Teil wollen wir nun klären, weshalb die Homöopathiekritiker zu der Aussage kommen, es gebe keine belastbare Evidenz dafür, dass die Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus wirksam ist.
„Es gibt keine einzige gute Studie, die beweist, dass Homöopathie wirkt“
… wird uns Homöopathiekritikern seitens des englischen Homeopathic Research Institutes (HRI) im Rahmen von dessen Artikelserie „FAQ Homöopathie“ in den Mund gelegt. Diese Aussage ist zwar einerseits durchaus korrekt, aber gleichzeitig auch trivial. Denn: Schon aus den Ausführungen im ersten Teil sollte deutlich geworden sein, dass eine Studie niemals „beweisen“ kann, dass „Homöopathie wirkt“. Sie könnte bestenfalls einen Hinweis liefern, dass die Homöopathie für eine bestimmte Indikation eine über Placebo hinausgehende Wirksamkeit aufweisen könnte. Die den Kritikern unterstellte Aussage wäre also eine Leerformel ohne Aussagewert und wird deshalb so von ihnen auch nicht verwendet.
„Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass die Homöopathie bei
irgendeinem Krankheitsbild eine über Placebo hinausgehende Wirksamkeit aufweist“
… ist die nicht mehr triviale, weil per Gegenbeweis grundsätzlich widerlegbare wirkliche Aussage der Homöopathiekritiker. Auch wenn das HRI in seiner „FAQ“-Serie nicht diesen korrekt formulierten „falsifizierbaren“ Satz als Aufhänger verwendet, ist klar, dass man dort eine solche Aussage meint und dagegen argumentiert. Ist das HRI imstande, Studien anzuführen, mit denen diese Aussage der Kritiker widerlegt werden kann?
Hintergrund: Was ist belastbare Evidenz?
Entsprechend wissenschaftlichem Standard, nach dem die Homöopathen ja gemessen werden wollen, ergibt sich Evidenz (umgangssprachlich „Augenscheinlichkeit, Offenkundigkeit, völlige Klarheit“, wissenschaftlich eher „Vorliegen einer robust belastbaren Beweislage“, die so „augenscheinlich“ in der Regel nicht ist) nur auf der Basis placebokontrollierter, randomisierter und doppelt verblindeter klinischer Kontrollstudien. Einzelne Studien können keine belastbare Evidenz darstellen. Der Weg zur Evidenz setzt zusätzlich voraus, dass eine Studie mindestens einmal unabhängig repliziert, das heißt, von einem anderen unabhängigen Forscherteam an anderen Patienten wiederholt wurde und dabei ähnliche Ergebnisse erzielt wurden. Da es nicht wiederum nicht einfach ist, Ergebnisse unterschiedlicher Studien zusammenfassend zu bewerten, ist dafür ein systematisches Review erforderlich, das alle zum Thema vorliegenden Studien einbezieht.
Ein Review kann natürlich nicht einfach eine „Addition“ der Ergebnisse von Einzelstudien sein. Belastbare Evidenz kann zwangsläufig nur aus Ergebnissen hochwertiger Studien entstehen. Deshalb muss in Reviews als wesentlicher Punkt die Bewertung von Einzelstudien nach deren Qualität einfließen. Die Qualität einer Studie drückt sich in dem Grad aus, wie zuverlässig sie sich dem wahren Sachverhalt annähert oder anders herum, wie hoch der Grad der „Verzerrung“ (Bias) dabei ist. Ein hohes Risiko verringert die Bedeutung der einzelnen Studie innerhalb der Gesamtaussage des Reviews, ein niedriges erhöht entsprechend ihren Einfluss auf die Gesamtaussage.
Wenn beispielsweise die Verblindung nicht zuverlässig funktioniert, dann werden Patienten der Placebogruppe, die ja dann davon ausgehen, keine wirksame Arznei erhalten zu haben, positive Wahrnehmungen nicht in einen Zusammenhang mit der Placebogabe bringen und daher auch nicht darüber berichten. Bei Patienten, die die „echte“ Arznei erhalten haben und dies wissen, verhält es sich umgekehrt: Sie werden nach positiven Veränderungen Ausschau halten, weil sie diese erwarten und genau deshalb auch über die kleinste positive Änderung berichten.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass Probleme mit der Qualität (und zwar nicht nur solche bei der Verblindung) dazu führen, dass die auftretenden Effekte in eine positive Richtung verzerrt werden, und zwar oft ganz erheblich.
Zusammengefasst: Zuverlässige, „belastbar“ genannte Evidenz erfordert eine Reihe von unabhängigen qualitativ guten Studien, die in einer kritisch bewertenden Gesamtschau einen Nutzen der Homöopathie über Placebo hinaus belastbar aufzeigen.
Das HRI weist durchaus darauf hin, dass weitere Forschung erforderlich sei, um die vorliegenden Studien mit Hinweisen auf eine mögliche Evidenz zu replizieren. Das ist aber kein Beleg, sondern eine Spekulation. Niemand kann in die Zukunft sehen, so dass völlig offen ist, ob eine unabhängige Replizierung zu ähnlichen Ergebnissen führen wird oder eben auch nicht. Demzufolge beschreibt die Aussage der Kritiker, dass es keine belastbare Evidenz gäbe, korrekt die gegenwärtige Situation, ohne auszuschließen, dass sich dies in Zukunft ändern könnte.
Die „Belege“ des HRI – Welche Ergebnisse liegen vor?
Evidenzlage – die Unterscheidbarkeit von Homöopathie und Placebo in Studien
Das HRI führt einige Indikationen und Studien im Detail in der Absicht auf, damit die eingangs zitierte Aussage der Kritiker zur fehlenden Evidenzlage zu widerlegen – also nach Ansicht der Homöopathen offenbar eine Auswahl von positiven Studien hoher Qualität, die also einerseits die Wirklichkeit wahrscheinlich korrekt abbilden und in denen gleichzeitig eine Wirksamkeit über Placebo hinaus festgestellt wurde. Dabei geht es um
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- individualisierte homöopathischer Behandlung von Durchfall bei Kindern (Review Jacobs et al. zu den eigenen Studien Jacobs 1993, 1994, 2000),
- individualisierte homöopathischer Behandlung von Ohrenentzündung (Otitis Media) bei Kindern (Jacobs 2001 in: Review Mathie 2012),
- Einsatz des homöopathischen Mittels Galphimia glauca (Kleiner Goldregen) gegen Heuschnupfen (Wiesenauer 1983, 1996 als eigenes Review und in Linde 1997, NHMRC 2015 und Mathie 2012),
- Einsatz von Pollen C30 als isopathisches („gleiches“, nicht „ähnliches“) Mittel gegen Heuschnupfen (Reilly 1986, seit 30 Jahren offenbar nie repliziert),
- Einsatz des homöopathischen Mittels Oscillococcinum zur Behandlung von „Grippe“ (Ferley und Papp in: Cochrane-Review von Mathie 2012; die Arbeit zeigt, dass es sich nicht um Influenza, sondern um grippale Infekte handelt),
- Einsatz des homöopathischen Komplexmittels Vertigoheel gegen Schwindel (Weiser 1998 und Issing 2004 in: Review Schneider et al. 2005). Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein Mittel, das den Lehren der sog. Homotoxokologie folgt und damit mit der Hahnemannschen Homöopathie eigentlich unvereinbar ist.
Was ist davon zu halten, wenn man die oben erläuterten wissenschaftlichen Maßstäbe anlegt?
Die meisten dieser Studien sind bereits in verschiedenen Reviews – auch in solchen von homöopathischer Seite – als qualitativ mittelmäßig bis schlecht eingestuft worden. Eine genaue Analyse, die auf dem Originalartikel beim Blog „Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie“ eingesehen werden kann und die auch in der englischen Version dieses Artikels enthalten ist, ergibt, dass allenfalls bei einem einzigen der vom HRI angegebenen Beispiele eine qualitativ gute Studie positive Effekte zugunsten der Homöopathie ergeben hat. Und das ist ausgerechnet die seit 1986 niemals replizierte Studie.
Bei der Vielzahl unterschiedlicher Krankheitsbilder, für die Studien zur Homöopathie vorliegen (z.B. sind in der CORE-Datenbank der Carstens-Stiftung hunderte Indikationen aufgeführt) ist es wegen der statistischen Wahrscheinlichkeit für ein falsch-positives Ergebnis (5 Prozent) ohnehin zu erwarten, dass ein paar wenige Studien auftauchen, die bei guter Qualität zu einem positiven Resultat geführt haben. Insofern ist die eine Arbeit von Reilly allenfalls die Ausnahme, die die Regel bestätigt – selbst dies wird noch geschwächt durch die seit Jahrzehnten ausbleibende Replikation (die es möglicherweise sogar gegeben hat – und die wegen des Ergebnisses vielleicht nie veröffentlicht wurde).
Klinische Relevanz – der konkrete Vorteil für den Patienten
Bekanntlich stellt die Homöopathie einen recht hohen Anspruch bezüglich ihrer Wirksamkeit auf:
„Ein sorgfältig ausgewähltes homöopathisches Arzneimittel kann schnell, sanft, sicher, nebenwirkungsfrei und dauerhaft die Symptome auch schwerer, akuter und chronischer Erkrankungen, wie Migräne, Neurodermitis, Asthma bronchiale, Colitis, Rheumatismus u.v.a. deutlich lindern – bis hin zur Beschwerdefreiheit. Dies gilt auch für akute Krankheiten bakterieller oder viraler Natur.“ 1)
Dies schreibt immerhin die Vorsitzende des Zentralvereins homöopathischer Ärzte auf ihrer Praxishomepage. Hiernach darf der Patient, der sich für eine homöopathische Therapie entscheidet, erwarten, dass sich sein Befinden durchgreifend verbessert, und zwar entscheidend stärker bessert, als wenn er gar nichts unternommen hätte. Es müsste sich also nicht nur ergeben, dass man in den Studien mit statistischen Methoden eine Wirkung von einer Nicht-Behandlung unterscheiden kann, sondern dieser Unterschied müsste auch klinisch relevant sein, das heißt, für den Patienten einen deutlich bemerkbaren Vorteil (Nutzen) ergeben. Das setzt voraus, dass die Studie sich auch konkret auf ein Merkmal bezieht, das aus Patientensicht so sehr von Bedeutung ist, dass sich für diesen daran Erfolg von Misserfolg unterscheiden lässt – sowohl qualitativ (bedeutsam) als auch quantitativ (fühlbar). Unabhängig von der Beurteilung der Evidenz der vom HRI benannten Studien – also deren Glaubwürdigkeit – sei kurz beleuchtet, was die Studien, die die Homöopathie mit Placebo vergleichen, eigentlich aussagen:
Selbst wenn man die mangelnde Belastbarkeit der Studien im Sinne fehlender Evidenz ignoriert und alleinedie Ergebnisse betrachtet, dann ist die Behauptung, dass die Homöopathie hier schnell eine durchgreifende Verbesserung der Situation erzielen kann, in den vom HRI benannten Arbeiten nicht ableitbar. Auch hier käme allenfalls eine Studie nach ihrem Einzelergebnis (Galphimia glauca) in Frage, aber um dieses Ergebnis nachvollziehen zu können, fehlen wichtige Daten.
Quintessenz:
Die vom HRI als „gute Studien“ präsentierten Arbeiten, also offenbar aus dessen Sicht eine hochqualitative Auswahl aus der Gesamtzahl der Studien, erfüllen diesen Anspruch bei Weitem nicht. Es dominieren Studien, die in bereits vorliegenden Reviews zur Homöopathie als von unzureichender Qualität beurteilt wurden. Es könnte im Rahmen der vom HRI genannten Arbeiten allenfalls eine Indikation geben, bei der sich ein positives Ergebnis als Hinweis für eine mögliche Evidenz zeigt – diese Arbeit (isopathische – nicht homöopathische! – Behandlung mit homöopathisch zubereiteten Pollen C30 bei Heuschnupfen) ist aber seit nunmehr dreißig Jahren nicht repliziert worden. Außerdem ist es zu erwarten, dass selbst gute Studien infolge des stets vorhandenen Risikos eines falsch-positiven Ergebnisses („Alpha-Fehler“) gelegentlich zu positiven Ergebnissen kommen.
Die aufgetretenen Effekte hingegen sind gering und untermauern den Anspruch der Homöopathie, eine durchgreifend wirksame Therapie zu sein und dem Patienten einen fühlbaren Vorteil zu verschaffen, also eine „klinische Relevanz“ zu haben, in keiner Weise.
Das Argument II des HRI gegen die Homöopathiekritik („Die Aussage der Kritiker, es gebe keine belastbare Evidenz dafür, dass die Homöopathie bei irgendeinem Krankheitsbild eine über Placebo hinausgehende Wirksamkeit aufweist, ist falsch“) – ist somit entkräftet.
Eine ausführlichere Version dieses Beitrages (Originalbeitrag) finden Sie auf dem Blog „Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie“ von Dr. Norbert Aust (Link), eine weiter zusammenfassende Version auf der INH-Webseite „Susannchen braucht keine Globuli“ (Link).
1) (http://www.arztpraxis-bajic.de/leistungen/homoeopathie/ – abgerufen 25.11.2017)
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In dieser Reihe erschien bisher:
Teil I – Wissenschaftliche Nachweise
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