Unsere Forderungen – Ergänzung zur „Freiburger Erklärung“ (September 2022)

Symbolbild: Glühlampe verbreitet grünes Licht, in der Farbe des INH

Nach sechs Jahren Aufklärungsarbeit und öffentlichem Diskurs zum Thema Homöopathie sehen wir Anlass, unsere Forderungen an Entscheidungsträger in Politik und Gesundheitswesen zu konkretisieren. In diesen sechs Jahren hat sich das Wissen darüber weit verbreitet, dass die Homöopathie eine Lehre aus vorwissenschaftlicher Zeit ist, deren Irrtümer längst nachgewiesen und deren vermeintliche Erfolge längst hinreichend anders erklärt wurden als mit dem Wirken einer esoterischen „geistigen Arzneikraft“.

Vielen Menschen ist deutlich geworden, dass die Rolle, die die Homöopathie als „besondere Therapierichtung“ in der Arznei- und der Sozialgesetzgebung nach wie vor innehat, in einem effektiven, nachhaltigen und zukunftsgerichteten solidarischen Krankenversicherungssystem nicht zu rechtfertigen ist. Wir ergänzen und konkretisieren deshalb unsere „Freiburger Erklärung zur Homöopathie“ wie folgt:

Homöopathie ist in über 200 Jahren den Beleg schuldig geblieben, dass sie eine spezifische medizinische Relevanz hat. Homöopathie ist keine Medizin und kann daher keinen Platz im öffentlichen Gesundheitswesen haben.

Unsere konkreten Forderungen lauten deshalb:

 
  • Keine Ausnahmen mehr im Arzneimittelgesetz, die es Homöopathika und anderen Methoden ermöglichen, den Arzneimittelstatus ohne wissenschaftlich fundierte Wirksamkeitsnachweise zu erlangen und damit den falschen Eindruck wirksamer Medizin in der Allgemeinheit zu erzeugen.

Homöopathie beruht auf Grundannahmen, die unvereinbar mit gesichertem Wissen in Physik, Chemie und Biologie und damit dem täglich bewährten wissenschaftlichen Weltbild sind. Klinische Untersuchungen hoher Qualität konnten folgerichtig nie einen spezifischen arzneilichen Nutzen nachweisen. Wissenschaftliche und staatliche Institutionen weltweit beantworten die Frage, ob Homöopathie Medizin sei, mit einem klaren „Nein“.

  • Verbindliche Gewährleistung von Beratung in Apotheken nach dem Stand der Wissenschaft und Wegfall der irreführenden Apothekenpflicht für Homöopathika.

Die Apothekenpflicht ließe zumindest erwarten, dass durch sie eine angemessene und dem Stand der Wissenschaft entsprechende Beratung in den Apotheken zur Homöopathie gewährleistet sei. Nichts anderes fordern auch die berufsrechtlichen Regelungen für Apotheker und Apothekerinnen. Vieles spricht jedoch dafür, dass dies in erheblichem Umfang durchaus nicht der Fall ist. Dies allein ist geeignet, die Apothekenpflicht in Frage zu stellen. Berufsverbände, selbst Apothekerkammern tragen keineswegs dazu bei, dass die Beratung auf wissenschaftlichem Stand durchgängig gewährleistet wird.

  • Keine falschen Signale mehr durch die Möglichkeit für gesetzliche Krankenkassen, Homöopathie zu erstatten, gleich ob als Regel- oder als Satzungsleistung für Homöopathika oder über Sondervereinbarungen für Therapieleistungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem, das nach dem Gesetzeswortlaut dem Zweck dient, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Mittel und Methoden, denen der Nachweis der Wirksamkeit fehlt, können ersichtlich diese Anforderungen nicht erfüllen. Die gesetzlichen Regeln, die dies gleichwohl ermöglichen, sind insofern selbstwidersprüchlich.
Die Praxis vieler Krankenkassen als Marketingaspekt zu rechtfertigen, halten wir für abwegig.

  • Intensivierung der öffentlichen gesundheitlichen Aufklärung allgemein und besonders zu unwissenschaftlichen Mitteln und Methoden als Teil eines insgesamt besseren Verbraucherschutzes im Bereich von Medizin und Gesundheit.

Gesundheitswesen und Gesundheitssystem dürfen nicht selbst zum Träger von Fehl- und Desinformationen werden und dadurch das eigene gesundheitspolitische Ziel einer Stärkung der allgemeinen Gesundheitskompetenz konterkarieren. Vielmehr sind gesundheitliche Aufklärung und Verbraucherschutz im Gesundheitswesen nachhaltig zu stärken.

Deutschland ist in Europa das einzige Land, das bisher keinerlei Konsequenzen aus den klaren Empfehlungen des Beirats der Vereinigung der Europäischen Wissenschaftsgemeinschaften, wozu auch die Leopoldina gehört, zur Homöopathie gezogen hat (EASAC 2017). Der EASAC stellt unmissverständlich den Placebocharakter der Homöopathie und das Fehlen einer spezifischen arzneilichen Wirksamkeit fest und sieht den Zugang zu Gesundheitssystemen allein durch wissenschaftlich nachgewiesene Wirksamkeit legitimiert. Er weist zudem auf die erheblichen Gefahren hin, die mit einer Förderung von Homöopathie verbunden sind: Vertrauensverlust in wissenschaftliche Erkenntnisse im Allgemeinen und in die wissenschaftlich fundierte Medizin im Speziellen.

Homöopathie ist gesetzlich legitimierte esoterisch fundierte Pseudomedizin. Warum es – angesichts der klaren wissenschaftlichen Beleglage und des unbestreitbaren Schadenpotenzials einer Förderung durch Arzneimitteleigenschaft, Apothekenpflicht und Kassenerstattungen – immer noch nicht zu einer grundlegenden Revision der gesetzlichen Grundlagen gekommen ist, entzieht sich unserem Verständnis. Wir fordern alle Verantwortlichen auf, sich dessen ohne weitere Verzögerung anzunehmen.


Unsere Webseite „globukalypse.org“ fasst die Forderungen des INH und die Begründungen dazu knapp und übersichtlich zusammen.


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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