Stellungnahme des Informationsnetzwerks Homöopathie zur Beschwerde des HRI über das Review des australischen Gesundheitsministeriums (NHMRC)

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„Täuschung der Öffentlichkeit“?

Das Bild zeigt ein dreidimensional angelegtes Pflastermaler-Bild, das den optischen Eindruck eines Wasserfalls mitten im Gehweg erweckt - optische Methapher für
Hier zu sehen: Echte „Täuschung der Öffentlichkeit“

Verschiedene Homöopathie-Verbände und -Vereine üben Kritik an der 2015 erschienenen umfangreichen Übersichtsarbeit des medizinischen Forschungsbeirats des australischen Gesundheitsministeriums zur Wirksamkeit der Homöopathie. Man spricht gar von einer „Täuschung der Öffentlichkeit„. Diese Arbeit kam zu einem für die Homöopathie unvorteilhaften Ergebnis: Man fand kein einziges Krankheitsbild, für das die Wirksamkeit einer homöopathischen Therapie zweifelsfrei erwiesen ist.

Angesichts der Ungenauigkeiten („inaccuracies“) sehe man sich genötigt, beim Ombudsmann der australischen Regierung Beschwerde einzulegen, stellt das Homeopathy Research Institute fest. Bemerkenswert ist, dass die vorgebrachte Kritik sehr an der Oberfläche bleibt und nicht aufgezeigt wird, wie sich die Kritikpunkte auf das Ergebnis des Reviews ausgewirkt haben sollen.

Auf den Punkt gebracht

Die vom HRI vorgebrachten Kritikpunkte sind auf einfache Weise zu widerlegen, indem man die Berichte zum Review liest. Daraus ergibt sich zweifelsfrei:

    • Die Untersuchung fußt in Summe auf der Analyse von 225 Einzelstudien, die nicht nur in Englisch, sondern auch in vielen anderen Sprachen veröffentlicht wurden. Die kleinste Teilnehmerzahl einer Studie betrug vier Probanden.
    • Die Bewertung der Studie erfolgte nach einem Verfahren, das auch von der Welt-Gesundheitsorganisation empfohlen wird.
    • Beim Vorsitzenden der Arbeitsgruppe lag kein Interessenkonflikt vor. Die Person, die einen Interessenkonflikt erklärte, war eins von sieben Mitgliedern der Arbeitsgruppe. An der Arbeitsgruppe war auch eine Apothekerin beteiligt, die einen universitären Forschungsbereich zur Komplementärmedizin leitet, also eine gewisse Affinität zur Alternativmedizin aufweist.
    • Die Beteiligung eines Homöopathen war nach den Regeln des Beirats nicht erforderlich.
    • Selbst wenn es Vorversionen zu diesem Review gab, ist dies für die Methodik und das Ergebnis des vorliegenden Reviews belanglos.
    • In diesem Review wurden die gleichen Ergebnisse erzielt wie in vielen anderen zuvor, darunter auch den beiden Arbeiten von R. T. Mathie von 2014 und 2017, der als persönlichen Hintergrund eine Zugehörigkeit zum HRI angibt. Damit ist auch nicht erkennbar, wo in der Veröffentlichung ein Skandal liegen sollte, wie ihn Frau Bajic, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, ausgemacht haben will.

Die Kritik der Homöopathen ist anscheinend weniger auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung gerichtet, sondern zielt wohl eher darauf ab, dass dem in diesen Dingen unkundigen potenziellen Patienten vorgegaukelt wird, das Ergebnis des Reviews sei durch fragwürdige Einflussnahme dunkler Mächte zustande gekommen. Man nennt dies üblicherweise eine „Skandalisierung“.

Einzelheiten

Da die Diskussion um das Review wahrscheinlich noch einige Zeit andauern wird, sollen hier in einer größeren Zusammenstellung die Grundlagen aufgeführt werden, auf denen die obige Stellungnahme beruht.

Hintergrund

Im Jahr 2015 hat der für die medizinische Forschung zuständige Beirat NHMRC („National Health and Medical Research Council)“ des australischen Gesundheitsministeriums eine umfassende Übersichtsarbeit („Review“) zur Wirksamkeit der Homöopathie veröffentlicht [1]. Darin kommt man zu dem Endergebnis, dass es kein Krankheitsbild gäbe, für das zuverlässige Nachweise vorlägen, dass die Homöopathie eine über Placebo, also über ein Präparat ohne jeden Wirkstoff, hinausgehende Wirkung entfalte. Man hat sich darum bemüht, die gesamte vorliegende Evidenz klinischer Studien zu sichten, entsprechend umfangreich ist der Bericht ausgefallen: Auf knapp 1000 Seiten ist bis ins Detail dokumentiert, wie man zu der Schlussfolgerung kam.

Das Homeopathy Research Institute, England, (HRI) hat offenbar nunmehr eine förmliche Beschwerde beim Ombudsmann der Regierung Australiens eingereicht [2], worüber der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) auf seinen Seiten und in einer Pressemitteilung gleichen Inhalts berichtet [3], die von vielen Internetseiten aufgenommen wurde. Die Österreichische Gesellschaft für homöopathische Medizin (ÖGHM) hatte schon im Juni 2015 eine Kritik an dieser Studie veröffentlicht, in der diese Punkte ebenfalls aufgegriffen werden [4].

Stellungnahme des INH

Eine kritische Auseinandersetzung mit Forschungsarbeiten und deren Ergebnissen ist ein wesentlicher Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens und als solches prinzipiell zu begrüßen. Die Kritik des HRI und die darüber noch hinausgehenden Äußerungen des DZVhÄ und der ÖGHM sind jedoch kein Bestandteil einer akademischen Auseinandersetzung. Die Kritikpunkte sind entweder belanglos, indem sie unbedeutende Details hervorheben, oder grundlegend falsch, wie bereits ein einfaches Nachlesen in der Studie erkennen lässt.

Es spricht eher für als gegen die Studie des NHMRC, dass man seitens der Verfechter der Homöopathie zu solchen zweifelhaften Mitteln greifen muss, um zumindest bei den unkundigen Patienten den Schein zu wahren, es gäbe tatsächlich ernsthafte Gegenargumente. Solche werden üblicherweise in einer wissenschaftlichen Regeln entsprechenden Art und Weise in wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht und damit ihrerseits zur Kritik der Wissenschaftsgemeinde gestellt.

Frühere Versionen des veröffentlichten Reviews

Der in 2015 veröffentlichte Bericht ist möglicherweise erst im zweiten Anlauf zustande gekommen. Selbst wenn es vorher eine andere Version gab, wie das HRI – allerdings ohne Belege oder nähere Angaben – behauptet: So what? Was ist an dem vorliegenden Review auszusetzen? Was an dem Review ist alleine dadurch falsch, dass es eine oder mehrere oder eine beliebige Zahl vorheriger Versionen gegeben hat, wenn es sich dabei nicht ohnehin nur um verschiedene Entwürfe gehandelt hat? Eine sachorientierte Kritik würde herausstellen, wo die Unzulänglichkeiten der vorliegenden Studie liegen, welche Schwächen sie enthält. Aber davon ist hier keine Rede.

Dieser Vorwurf stellt alleine einen Appell an den Leser dar, irgendwelche dunkle Machenschaften, vielleicht sogar eine Verschwörung zu unterstellen, insbesondere, wenn man dann – ebenfalls ohne Beleg – in den Raum stellt, die erste Version sei ohne Zweifel wegen eines für die Homöopathie positiven Ergebnisses zurückgewiesen worden. Was angesichts der klar gegen die Homöopathie sprechenden Evidenzlage aus Reviews und Metaanalysen kaum glaubhaft erscheint.

Datenbasis

Das Review beruht auf 176 Studien, die im ersten Durchgang detailliert begutachtet und für das Review ausgewertet wurden [5, S. 5]. Diese Datenbasis wurde ergänzt, indem die australischen Homöopathieverbände und die interessierte Öffentlichkeit weitere Arbeiten vorlegen konnten, die ebenfalls berücksichtigt wurden [5, S. 6]. Dies erweiterte die Datenbasis um weitere 49 Studien [6: S. 10; 7: S. 11 und 12 ], so dass in Summe 225 Einzelstudien im Review ausgewertet wurden.

Nirgends wird in dem Report eine Zahl von 1.800 Studien genannt, auf denen das Review basiere. Dennoch kritisiert das HRI, dass das NHMRC behauptet hätte, es wären 1.800 Studien ausgewertet worden, was in der Tat nicht korrekt wäre. Man muss schon ziemlich lange suchen, bis man diese ominöse Zahl 1.800 findet: Alleine in der Pressemitteilung vom 11. März 2015 [8] wird mitgeteilt, man habe über 1.800 Arbeiten gesichtet, wovon 225 die Einschlusskriterien erfüllt hätten. Was vollkommen zutreffend ist: Die gesamte initiale Literaturrecherche sowie die Einreichungen im Rahmen der öffentlichen Anhörung umfassten tatsächlich insgesamt 1.863 Artikel, Aufsätze, Fallberichte und Studien (einschließlich Mehrfachnennungen), wie sich aus den Angaben in den entsprechenden Teilberichten errechnen lässt [9: S. 22; 6: S. 10; 7: S. 11]. Dass auf diese „Rohmasse“ Auswahlkritieren angewandt werden müssen (wofür es internationale Standards gibt, die hier beachtet wurden) liegt auf der Hand.

Einschlusskriterien für Einzelstudien und Bewertung

Alle Einzelstudien wurden einer detaillierten Betrachtung unterzogen, entweder anhand der Angaben in systematischen Übersichtsarbeiten, in denen sie bereits untersucht worden waren, oder im Falle der eingereichten Studien auch in Einzelbewertung [5: S. 14f].

Die Aussagekraft der Einzelstudien wurde im GRADE-Verfahren bewertet, bei dem mindere Qualität und zu kleine Teilnehmerzahl zu einem Urteil ’nicht belastbar‘ führten [5: S. 36]. Als Mindestwert für die Einstufung einer Studie als zuverlässig wurde beim Kriterium der Teilnehmerzahl ein Wert von 150 festgelegt. In der Tat wird dieser Zahlenwert nicht begründet – allerdings ist er wesentlich kleiner als üblich, also den üblicherweise kleinen Studien in der Homöopathie stark entgegenkommend und keineswegs nachteilig. Im GRADE-Handbuch sind 400 Teilnehmer als Richtwert angegeben, ab dem wegen der Teilnehmerzahl eine Studie einen Bewertungsmalus bekommt [10, Kap. 5.2.4.2]. Dass nur wenige Homöopathie-Studien die Qualitäts- und Größenkriterien erfüllten, ist ein generelles Problem, das auch schon in anderen Reviews bemängelt wurde.

Es sei angemerkt, dass das GRADE-Verfahren zur Bewertung der vorliegenden Evidenz von vielen Organisationen angewandt und empfohlen wird, darunter die Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) [11].

Die Kritik des HRI, des DZVhÄ und auch anderer Organisationen wie der ÖGHM, Studien unter 150 Teilnehmern wären von der Betrachtung ausgeschlossen gewesen, ist damit völlig haltlos.

Ebenso unsinnig ist die Behauptung, die Studien, die nicht auf Englisch publiziert wurden, seien generell ausgeschlossen worden. In der Aufstellung der eingeflossenen Studien [12] findet man Arbeiten, die auf Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Norwegisch veröffentlicht wurden. Lediglich bei den im Zuge der Anhörung eingereichten Arbeiten wurden in Summe 10 Studien wegen der Sprache ausgeschlossen [6: S. 10; 7: S. 11 und 12 ]. Angesichts der insgesamt 225 im Review betrachteten Studien fällt dies wohl eher nicht ins Gewicht.

Die Aussage von DZVhÄ und ÖGHM suggeriert dem Leser mithin etwas völlig Falsches, nämlich dass eine große Anzahl von Studien ausgeschlossen worden wäre, letztendlich nur 5 (!?) Studien in die Betrachtung eingeflossen seien.

Man könnte seitens der Homöopathen durchaus diskutieren, ob das angewandte Verfahren angemessen war oder das Ergebnis dadurch verfälscht wurde, alleine, das passiert nicht. Dass eine große Anzahl von Studien wegen zu kleiner Teilnehmerzahl oder Veröffentlichung in einer nicht-englischen Sprache vollkommen unberücksichtigt blieb, ist falsch, wie man sich mit einfachen Mitteln, nämlich durch Lesen des Reviews, vergewissern kann. Man fragt sich, für wie einfältig die Homöopathen ihre Kunden und besonders ihre Kritiker halten, ein solches derartig einfach zu entkräftendes Argument einzuführen.

Interessenkonflikt

Der Vorsitzende des Ausschusses, der die Arbeit begleitet hat (HWC – Homeopathy Working Committee), war Prof. Glasziou von der Bond-Universität in Queensland [5, S. 31]. Ursprünglich sollte Prof. Brooks von der Universität Melbourne die Leitung übernehmen, aber aufgrund eines Interessenkonflikts erfolgte eine Umbesetzung und Brooks arbeitete als einfaches Mitglied im HWC mit. Der Interessenkonflikt bestand darin, dass er Mitglied in einer Vereinigung „Friends of Science in Medicine“ war, einer Vereinigung, die die wissenschaftliche Ausrichtung der Medizin fördern will und daher Positionen gegen die Alternativmedizin vertritt [13].

Und jetzt muss man sich einmal vergegenwärtigen: Eine Vereinigung wie das HRI wird praktisch ausschließlich von Therapeuten und Einrichtungen finanziert [14], die mit der Homöopathie ihr Geld verdienen. Man fördert Forschungsvorhaben und Studien zur Homöopathie, veröffentlicht selbst entsprechende Arbeiten, beispielsweise die letzten Reviews zur Homöopathie von Mathie et al. 2014 und 2017. Ausgerechnet dieses HRI kritisiert an einem 1.000-Seiten-Review, zu dem sicher mehrere Dutzend Menschen beigetragen haben, dass ein einziger Mitarbeiter des das Projekt steuernden Ausschusses einen möglichen Interessenkonflikt offengelegt hat – der darin bestehen soll, dass er einer Vereinigung für Wissenschaftlichkeit in der Medizin angehört? Wie lächerlich ist das denn?

Substanzielle Kritik hingegen würde aufzeigen, wie eine solche Voreingenommenheit, die hier übrigens noch nicht einmal auf wirtschaftlichen Interessen beruht, das Ergebnis hätte beeinflussen können. Beispielsweise wo das Design anfällig dafür war, etwa indem Entscheidungsspielräume gegeben wären, die zu einer Verfälschung in Richtung auf negative Ergebnisse hätten ausgenutzt werden können. Aber nichts dergleichen wird genannt. Auch hier zielt das Argument wohl auf den Leser, der wieder dunkle Machenschaften vermuten kann. Stichwort Skandalisierung.

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe zur Leitung der Untersuchung, das HWC, umfasste sieben Personen einschließlich des Vorsitzenden [5 S. 31 f]. Neben ausgewiesenen Wissenschaftlern der konventionellen evidenzbasierten Medizin (Allgemeinmedizin, Rheumatologie, Neurologie) fanden sich darin ein Vertreter der australischen Vereinigung der Krebskranken, eine Apothekerin, ein weiterer Forscher und ein Regierungsvertreter. Die Apothekerin ist Leiterin für Lehre und Forschung zur Komplementärmedizin an der Griffith University in Gold Coast, Queensland, und ist Mitglied der Gesellschaft für Forschung zu medizinischen Pflanzen und Naturprodukten.

Die Untersuchungen bestanden in einer Suche nach einschlägigen Literaturstellen zur Wirksamkeit der Homöopathie sowie in der Auswertung der gefundenen Daten zur Qualität der Studien, der Teilnehmerzahl sowie Krankheitsbild und Ergebnis. Letzteres wurde durch externe Dienstleister, die Firmen OPTUM und ARCH, vorgenommen.

Da es sich bei diesem Review also nicht um eine Leitlinie oder Therapieempfehlung handelt, ist ein Spezialist für Homöopathie entbehrlich [18, S. 4]. Die niedergelegten Daten zutreffend zu extrahieren erfordert kein spezielles Fachwissen, über das nur Homöopathen verfügen.

Die Regeln des NHMRC sehen natürlich vor, dass bei der Erstellung von Behandlungsleitlinien Vertreter der anzuwendenden Therapieform in der Arbeitsgruppe vertreten sein müssen, was sich ohne weiteres von selbst versteht. Aber beim bloßen Datensammeln und Auswerten ist dies nicht erforderlich.

Die entsprechende Kritik des HRI ist also nicht gerechtfertigt, zumal auch hier nicht dargelegt wird, wie denn jemand mit homöopathischen Fachkenntnissen zu anderen Ergebnissen hätte kommen können.

Schlussfolgerung

Die Kritik des HRI am Review der australischen Gesundheitsbehörde ist recht oberflächlich und berührt den Inhalt der Studie nur am Rande. Beim Leser soll ganz offensichtlich der Eindruck hervorgerufen werden, diese Arbeit sei aufgrund dunkler, gegen die Homöopathie gerichteter Machenschaften zustande gekommen. Eine substantielle Kritik unterbleibt vollkommen, es wird kein einziger sachlicher Aspekt der Studie diskutiert, der einen Einfluss auf das Ergebnis hätte haben können. Das HRI übt zwar Kritik an der Mindestanzahl von 150 Teilnehmern für eine belastbare Studie – was vom DZVhÄ auch noch falsch zitiert wird – bleibt aber ein Argument schuldig, warum diese im Vergleich zum originären GRADE-Verfahren recht entgegenkommende Festlegung ungerechtfertigt sein soll.

Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des angerufenen Ombudsmannes der australischen Regierung ausfallen wird. Seine Aufgabe ist aber weniger die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen, sondern der Schutz australischer Bürger und Vereinigungen vor ungerechtfertigter Benachteiligung durch Regierungsbehörden. Wenn man dort die wissenschaftlichen Grundlagen betrachtet, dann dürfte das HRI wenig Aussicht haben, mit seiner Beschwerde etwas zu erreichen.

Randbemerkung

Das Review des australischen Gesundheitsministeriums kommt mit anderer Methodik und größerer Datenbasis praktisch zum gleichen Ergebnis wie die beiden Reviews, die Mathie in den Jahren 2014 und 2017 veröffentlicht hat [15, 16]. Auch dort fand man keine zuverlässigen Studien, die den Qualitätsanforderungen für einen „low risk of bias“ vollumfänglich entsprochen hätten und gleichzeitig eine Wirksamkeit des Homöopathikums über Placebo hinaus zeigten. Dabei hatte man noch nicht einmal die Anzahl der Teilnehmer als ein Bewertungskriterium herangezogen:

„Individuell verschriebene Homöopathika zeigen möglicherweise einen kleinen spezifischen Behandlungseffekt.[…] Die generell geringe und unklare Qualität der Nachweise verlangt es aber, diese Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren.“ [15]

„Die Qualität der vorliegenden Nachweise ist gering. […] Zuverlässige Nachweise aus krankheitsspezifischen Meta-Analysen liegen nicht vor, weshalb diesbezügliche Schlussfolgerungen nicht möglich sind.“ [16]

Schon Linde kommt in seinem Review von 1998 zu dem Schluss [17]:

„Wir fanden [in den betrachteten] Studien jedoch nur unzureichende Nachweise, dass Homöopathie für irgendein Krankheitsbild eine klare Wirksamkeit aufweist.“

Liebe Frau Bajic, lieber DZVhÄ: Worin liegt jetzt der Skandal, den Sie darin sehen, dass die Australier diese sicher nicht auf Voreingenommenheit gegen die Homöopathie beruhenden Ergebnisse vollumfänglich bestätigen und ihren Bericht veröffentlichen? Und was ist die korrekte Studienlage, auf die Sie hinweisen? Entschuldigen Sie, Ihr Forschungsreader zur Homöopathie, den Sie zitieren, hält einer eingehenderen Betrachtung ebenso wenig stand wie die vorgebrachte Kritik an der NHMRC-Studie, aber das ist hier nicht das Thema.

Für das INH: Dr. Norbert Aust


Quellen und Literatur

Alle Links und Webseiten abgerufen am 12. Mai 2017

[1] NHMRC Statement on Homeopathy and NHMRC Information Paper – Evidence on the effectiveness of homeopathy for treating conditions, Webseite mit Download aller Teile des Berichts, Link: https://www.nhmrc.gov.au/guidelines-publications/cam02

[2] NN: The Australian Report, Webseite des Homeopathy Research Institute, Link: https://www.hri-research.org/resources/homeopathy-the-debate/the-australian-report-on-homeopathy/

[3] NN: Australische Homöopathie-Studie: „Eine Täuschung der Öffentlichkeit“, Webseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Link: http://www.homoeopathie-online.info/australische-homoeopathie-studie-eine-taeuschung-der-oeffentlichkeit/

[4] Dellmour F: Australische „Studie“: Falsches Spiel mit dem Evidenzbegriff, Webseite der Österreichischen Gesellschaft für homöopathische Medizin, http://www.homoeopathie.at/wp-content/uploads/2015/06/Dellmour_Australische_Studie_2015_Vollversion.pdf

[5] NN: NHMRC Information Paper – Evidence on the effectiveness of homeopathy for treating health conditions, March 2015, Link: https://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/publications/attachments/cam02a_information_paper.pdf

[6] NN: Effectiveness of Homeopathy for Clinical Conditions: Evaluation of the Evidence, Review of Submitted Lietrature, Link: https://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/publications/attachments/cam02g_reviewofsubmittedliterature140408.pdf

[7] NN: Effectiveness of Homeopathy for Clinical Conditions: Evaluation of the Evidence – Review of Literature from Public Submissions, Link: https://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/publications/attachments/cam02j_review_literature_public_submissions.pdf

[8] NN: NHMRC releases statement and advice on homeopathy, Pressemeldung vom 11. März 2015, Link: https://www.nhmrc.gov.au/media/releases/2015/nhmrc-releases-statement-and-advice-homeopathy

[9] NN: Effectiveness of Homeopathy for Clinical Conditions: Evaluation of the Evidence, Overview Report, Link: https://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/publications/attachments/cam02i_homeopathyoverviewreport140408.pdf

[10] Schünemann H, Brozek J, Guyatt G, Oxman A: GRADE Handbook, Handbook for grading the quality of evidence and the strength of recommendations using the GRADE approach, Updated October 2013, Link: http://gdt.guidelinedevelopment.org/app/handbook/handbook.html#h.qoxhi6qajv5t

[11] NN: The Grading of recommendations Assessment, Development and Evaluation (GRADE) Approach, Eintrag in der englischen Wikipedia, Link: https://en.wikipedia.org/wiki/The_Grading_of_Recommendations_Assessment,_Development_and_Evaluation_(GRADE)_approach

[12] NN: List of systematic reviews and primary studies already considered by NHMRC, Link: https://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/publications/attachments/cam02f_listofconsideredevidence140407.pdf

[13] NN: History, Webseite der Vereinigung „Freinds of Science in Medicine“, Link: http://www.scienceinmedicine.org.au/index.php?option=com_content&view=article&id=114&Itemid=158

[14] NN: Our Supporters, Webseite des Homeopathy Research Institute, Link: https://www.hri-research.org/support-hri/collaborations/

[15] Mathie RT, Lloyd SM. Legg LA, Clausen J et al.: Randomised placebo-controlled trials of individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis, Systematic Reviews (2014) 3:142, DOI 10.1186/2046-4053-3-142

[16] Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al: Randomised, double blind, placebo controlled trials of non- individualised homeopathic treatment: systematic Review and meta-analysis, Systematic Reviews (2007) 6:63, DOI 10.1186/s13643-017-0445-3

[17] Linde K, Clausius N, Ranirez G, Melchart D et al.: Are the clinical effects of homeopathy placebo effects? A meta-analysis of placebo controlled trials, The Lancet (1997); 350: 834-843

[18] NN: Summary of key issues: Draft information paper on homeopathy – expert review comments, Link: https://www.nhmrc.gov.au/_files_nhmrc/publications/attachments/cam02e_expert_review_comments.pdf


Zum Weiterlesen:

http://edzardernst.com/2017/04/ombudsman-investigates-flawed-homeopathic-study/

https://keineahnungvongarnix.com/2017/04/20/skandal-verschwoerung-gegen-homoeopathie-oder-doch-nicht/

http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2017/04/17/auferstehung-von-den-toten-auch-homoeopathen-feiern-oster

Stellungnahmen zum im August 2019 vom NHMRC freigegebenen „First Draft“ und dessen Rezeption durch die Homöopathie-Szene:

https://netzwerk-homoeopathie.info/der-unterdrueckte-erste-report-des-nhmrc-quelle-von-ermutigender-evidenz/

„Release the First Report!“ – Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie


 

Bild von Bronisław Dróżka auf Pixabay

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