Über Apothekenpflicht und lateinische Bezeichnungen der Homöopathika

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Irreführende lateinische Bezeichnungen für Homöopathika helfen Patienten nicht weiter

Eine alte Buchseite in lateinischer Sprache
Alles klar?!?

Die Kennzeichnung der Ausgangs- bzw. Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen ist derzeit unzureichend und irreführend. Nur Fachleute können mit den üblichen lateinischen Bezeichnungen und Kürzeln zurechtkommen. Wenn nur die lateinische Fachbezeichnung angeführt ist, können Patienten sich nur unzureichend selbst informieren, auch, weil sie durch Eingabe der Fachbezeichnung fast ausschließlich zu Informationen gelangen, die von interessierter Seite bereitgestellt und dementsprechend einseitig sind.

Eine möglichst allgemeinverständliche Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ist mit der derzeitigen Nomenklatur nicht gegeben. Wie soll die mündige Bürgerin bzw. der mündige Bürger sich ein Urteil bilden können, wenn von vornherein nicht in Deutsch (der hier vorherrschenden gebräuchlichen Muttersprache) angeführt ist, woraus die Homöopathika hergestellt sind? Eine zusätzliche englische Bezeichnung wäre durchaus auch anzudenken. Grundsätzlich sollte eine deutsche oder englische Bezeichnung selbsterklärend sein.

Die fachlateinische Bezeichnung „Excrementum canis“ ist nicht jedem verständlich. Es sollte „Hundekot“ und am besten auch die Gewinnung, bzw. Herkunft desselben zusätzlich in Deutsch als Erläuterung dabei stehen. Dann wäre dieses Mittel für jeden charakterisiert.

Hier einige weitere Beispiele zur Erläuterung:

    • Asa foetida: Hier sollte erläuternd angeführt sein „Gummiharz des Stinkasant (Teufelsdreck)“. Auch die verwendete Pflanze und der Pflanzenteil sollten charakterisiert werden. Also Baum, Strauch, Kraut, Gras und weiters Rinde, Zweige, Blätter, Wurzeln usw., natürliches Vorkommen und allfällige besondere Merkmale wie z.B. Giftpflanze, falls erforderlich.
    • Radium bromatum (Radiumbromid): Hier ist die Bezeichnung eindeutig nicht ausreichend. Es fehlt der Hinweis auf die Radioaktivität. Es sollte dann in etwa heißen: Salz des radioaktiven Erdalkali-Elements Radium mit Bromsäure. Außerdem entspricht die lateinische Nomenklatur chemischer Verbindungen nicht der üblichen Chemienomenklatur. Wie beispielsweise auch in diesem Falle hier: es gibt es auch ein Radiumbromat nach der üblichen Chemienomenklatur, welches mit dem Radium bromatum nicht identisch ist. Dies sorgt – gerade beim Interessierten, der versucht, sich zu informieren – für zusätzliche Verwirrung.
    • Malandrinum: Hier ist die deutsche Angabe „Nosode der Pferdemauke“ nicht ausreichend. Es sollte erstens der Begriff Nosode („krankmachender Erreger“) erläutert werden und zweitens die Pferdemauke (Dermatitis erythematosaDermatitis madidans). Also: eine bakteriell bedingte Hautentzündung in den Fesselbeugen des Pferdes.

Es kommt hinzu, dass die homöopathische Nomenklatur nicht immer die wissenschaftlich üblichen lateinischen Stoffbezeichnungen verwendet, sondern oft altertümliche oder gänzlich unübliche (Beispiel: Apis mellifica ist die homöopathische Bezeichnung für die Honigbiene, die korrekte wissenschaftliche Bezeichnung ist aber Apis mellifera – wer nach Apis mellifica sucht, wird zwangsläufig auf homöopathische Webseiten geführt.

Auch die Potenzangaben bedürfen einer Erläuterung. Es sollte zumindest dabeistehen, dass z.B. D23 einer chemischen Verdünnung von 1 zu 10²³ (einer 1 mit 23 Nullen) entspricht.

Bislang steht nur der Erzeuger und eine Chargen-Nr. auf den Gebinden. Es finden sich überhaupt keine Angaben über die Herkunft, Gewinnung usw.

Heute hat der Konsument das Recht, zu wissen, woher sein Frühstücksei kommt und Erzeuger und Händler müssen dies deklarieren. Es ist daher nicht einzusehen, dass im Falle homöopathischer Zubereitungen im Vergleich dazu gar nichts angeführt ist.

Hier merken Homöopathen jedoch meist an: In homöopathischen Mitteln sei ja gar nichts mehr von der Ursprungssubstanz enthalten, also sei die Kennzeichnung nicht so nötig. Sie würde Patienten vielmehr unnötig verwirren oder gar ängstigen oder zu negativen Wirkungen führen.

Das wundert uns, denn es bedeutet im Klartext, dass Homöopathen sagen: In homöopathischen Mitteln wirkt also nicht das, was tatsächlich drin ist, sondern das, was irgendwann mal drin war. Weil das aber schon längst nicht mehr drin ist, bedarf es auch keiner eindeutigen Information über das, was mal drin war, eben weil es nicht mehr drin ist. Wäre es aber noch drin, würde sich der Patient wohl berechtigterweise davor fürchten. Und damit der Patient sich nicht fürchtet, verwenden die Homöopathen eine tote Sprache (meist auch noch in Abkürzungen) zur obligatorischen Patienten-Information. Wobei diese aber überhaupt nicht dazu dient, zu informieren, weil der Patient besser nicht erfährt, was er verordnet bekommt (zumal ja davon ohnehin nichts mehr vorhanden ist), denn vor dem, was er da verordnet bekommt, würde der Patient sich fürchten. Oder ekeln. Und das soll er nicht, weil dadurch der Nocebo-Effekt hervorgerufen werden könnte. Wir finden: Wenigstens hier sollte die Homöopathie ehrlich bleiben und sich von ihrem Blümchen-Credo lösen! (Dazu auf dieser Webseite:  Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker zu Apothekenpflicht und Kennzeichnung von Homöopathika.)

Lateinische Kürzel adeln Placebo-Zuckerkugeln zu Medikamenten

Das Bestehen auf der lateinischen Verklausulierung hat jedoch auch einen weiteren, für Homöopathen äußerst bedeutsamen Hintergrund: Die für den Patienten nicht oder nur beschränkt nachvollziehbaren Benennungen homöopathischer Arzneien sind ein wesentlicher Aspekt der Apothekenpflicht homöopathischer Mittel, weil sich daran eine Informationspflicht und -möglichkeit durch den Apotheker knüpft. Die Information für den Patienten, das wissen wir mittlerweile, interessiert aber Homöopathen offenbar leider weitaus weniger, als die Tatsache, dass die Zuckerkügelchen durch den ausschließlichen Verkauf in der Apotheke nicht nur eine Aufwertung als Produkt erhalten, sondern dies auch eine der Rechtfertigungen für ihre Erstattungsfähigkeit durch die Kassen ist.

Im Grunde ist es ja ein enormer Widerspruch, einerseits die wissenschaftliche Medizin mit ihren Institutionen grundsätzlich abzulehnen, andererseits trotzdem darauf zu bestehen, als Pharmakotherapie wahrgenommen zu werden. (Auch die Strategie, die Homöopathen veranlasst, sich trotz ihrer ständigen Kritik an wissenschaftlicher Methodik im universitären Milieu etablieren zu wollen, fällt in das gleiche Kapitel – aber das nur am Rande).

Wie wichtig im Übrigen den Homöopathen die Apothekenpflicht ihrer Arzneien ist, zeigt ein Antrag des Homöopathie-Produzenten Pflüger aus dem Jahre 2009 beim Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht, bei dem es darum ging, alle homöopathischen Traditionsmittel, die sich nach § 109a AMG im Status „frei verkäuflich“ befinden, in den Status „apothekenpflichtig“ zu überführen. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Insgesamt kann man davon ausgehen, dass ein möglicher Wegfall der Apothekenpflicht durch allgemeinverständliche Bezeichnungen den Homöopathen ein Graus wäre:

Hatte man doch bei der Arzneimittel-Sicherheit dienenden Novellierung des Arzneimittelgesetzes 1978  das unvergleichliche Kunststück geschafft, einen Parallel-Standard zu etablieren, bei dem Wirksamkeitsnachweise durch Wirksamkeitsvermutung und systematisierte Kontrollen durch den Binnenkonsens der jeweiligen Therapierichtung ersetzt wurden. Und alles nur, um einerseits Arznei zu bleiben, aber andererseits so gut wie keine der damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen zu müssen!

Für ein Ende dieses Missstandes setzen wir uns ein. 
Homöopathika sollten keine lateinischen Bezeichnungen mehr tragen und von der Apothekenpflicht ausgenommen werden. Gegen einen Verkauf in der Süßwarenabteilung im Supermarkt haben wir nichts einzuwenden. Nebeneffekt: Dort würde das Lebensmittelrecht klare Deklarationen der Inhaltsstoffe erzwingen … 


 

Autoren: „excanwahn“ , Dr. med. Natalie Grams, Mag. pharm. Dr. phil. Edmund Berndt, Apotheker im Ruhestand und Autor des Buchs „Der Pillendreh“, Edition Va bene, 2009)


Bild von Maret Hosemann auf Pixabay

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