Homöopathie in der Schweiz – der Gordische Knoten bleibt unangetastet

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Screenshot: tagesanzeiger.ch, 20.04.2926

Es gehört zu den Merkwürdigkeiten der Schweizer Gesundheitspolitik, dass kaum ein anderes Thema so zuverlässig in zyklische Wiederholungen zurückfällt wie die Homöopathie. Seit den ersten Evaluationen Ende der 1990er‑Jahre ist das Muster stets dasselbe: Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig, die gesetzlichen Kriterien sind klar, die Verwaltung arbeitet korrekt – und am Ende setzt sich doch ein politischer Mechanismus durch, der die Ergebnisse neutralisiert. Die Schweiz hat sich in dieser Frage ein System geschaffen, das sich selbst blockiert.

Dabei war der jüngste Anlauf zur Überprüfung der Homöopathie alles andere als ein politischer Schnellschuss. Das Verfahren war gesetzlich vorgesehen, sauber beantragt und vom Bundesamt für Gesundheit ordnungsgemäß eröffnet worden. Es war ein regulärer Vorgang, kein Aktivismus. Dass die Fachgesellschaften erneut befragt wurden – und erneut die erwartbaren Antworten lieferten – gehört zu den strukturellen Eigenheiten dieses Dossiers. Man fragt die Frösche, ob man den Teich trockenlegen solle, und erhält die Antwort, die man immer erhält. Doch das Verfahren lief, zäh, aber korrekt.

Umso bemerkenswerter ist der abrupte Stopp, den Bundesrätin Baume‑Schneider nun verfügt hat. Nicht am Ende eines abgeschlossenen Prozesses, nicht nach Vorlage eines Berichts, sondern mitten im Verfahren. Die Begründungen, die in den Medien zitiert werden – Zeitaufwand und Kosten der Evaluation, Verweis auf den Volksentscheid von 2009 und nicht zuletzt die unvermeidliche Beliebtheit – sind politisch nachvollziehbar, aber rechtlich dünn. Das Gesetz sieht eine solche Beendigung nicht vor. Die Evaluationspflicht ist keine Option, sondern eine Norm. Wenn die politische Leitung ein laufendes, gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren stoppt, weil das Ergebnis politisch unerwünscht sein könnte, dann ist das mehr als eine gesundheitspolitische Entscheidung. Es ist ein Eingriff in die Funktionslogik des eigenen Systems.

Damit zeigt sich erneut das Grundproblem, das die Schweiz seit Jahren begleitet: Die direkte Demokratie hat 2009 eine Entscheidung getroffen, die wissenschaftliche Fragen der politischen Mehrheitslogik unterstellt. Das mag demokratisch legitim sein, aber es erzeugt eine dauerhafte Fehlkopplung. Die Verwaltung kann nicht anders, als nach WZW‑Kriterien zu evaluieren. Die Evidenz kann nicht anders, als negativ auszufallen. Die Politik kann nicht anders, als diese Evidenz zu ignorieren, weil sie sonst den Volksentscheid infrage stellen würde. Und so entsteht ein Kreislauf, in dem jede Instanz das tut, was sie tun muss – und das System als Ganzes dennoch nicht zu einer konsistenten Entscheidung findet.

Dass inzwischen vier Bundesräte an diesem Dossier gescheitert sind, ist deshalb kein Zufall. Es ist kein persönliches Versagen, sondern ein strukturelles Dilemma. Ruth Dreifuss führte die Evaluationen ein, Pascal Couchepin zog die Konsequenzen, Didier Burkhalter verschob sie, Alain Berset erfand das „Vertrauensprinzip“ unter dem Vorbehalt jederzeitiger neuer Evaluation – und nun hat Elisabeth Baume‑Schneider ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren gestoppt. Die FMH – Swiss Medical Association (der Schweizer Bundesärztekammer) scheint nichts dagegen gehabt zu haben – deren Stellungnahme im Evaluationsverfahren liegt vor, ist aber nirgendwo veröffentlicht worden. Die Linie ist klar: Die Schweiz findet keinen Weg, wissenschaftliche Evidenz und politische Beschlüsse miteinander zu versöhnen. Zum wiederholten Male nicht.

International steht sie damit inzwischen allein. Nachdem Frankreich die Erstattung gestrichen hat, Großbritannien die Homöopathie aus dem NHS entfernt hat und Deutschland sich von den Satzungsleistungen hoch wahrscheinlich verabschiedet, hält die Schweiz an einer Sonderstellung fest, die sich nicht mehr mit fachlichen Kriterien erklären lässt. Sie trägt – nüchtern betrachtet – die rote Laterne der Homöopathie‑Privilegierung unter den Industriestaaten.

Was bleibt, ist ein Befund, der weit über die Homöopathie hinausweist. Die Causa ist längst kein medizinisches Thema mehr, sondern ein Beispiel dafür, wie politische Mechanismen wissenschaftliche Verfahren überlagern können. Die Schweiz hat sich in ihren eigenen Strukturen verheddert. Und solange der Volksentscheid von 2009 als politisches Damoklesschwert über jeder Evaluation hängt, wird sich daran wenig ändern. Die Homöopathie bleibt in der Grundversorgung – nicht, weil sie wirksam wäre, sondern weil das System keinen Weg findet, Evidenz in Politik zu übersetzen.


Zum besseren Verständnis sei noch folgendes angehängt:

Die „Verankerung der Komplementärmedizin“ in der Schweizer Verfassung ist nicht vergleichbar mit der normativen Bedeutung eines Grundgesetzartikels

Die 2009 angenommene Ergänzung der Bundesverfassung ist kein materieller Schutzauftrag, sondern eine programmatische Richtungsnorm.

Sie ist kein Grundrecht, sie garantiert keine konkreten Leistungen, ist kein Hindernis, um Leistungen zu streichen oder zu regulieren und hat keinen Vorrang vor Einzelgesetzen.

In der Schweizer Verfassungsdogmatik sind solche Bestimmungen politische Willensbekundungen, keine justiziablen Normen.


Die Volksabstimmung 2009 war demokratisch legitim – aber politisch schwach

Nur 17 % der Stimmberechtigten haben damals für die Vorlage gestimmt. Das ist in der Schweiz nicht ungewöhnlich – aber es relativiert die politische Tragweite enorm. Es war kein „nationaler Wille“, sondern ein Mobilisierungserfolg einer kleinen, gut organisierten Lobby.

Das ist wichtig, weil die Homöopathieszene daraus gern eine Art „Volksmandat“ konstruiert.

Und hier liegt das eigentliche Drama:

Juristisch könnte die Schweiz die Homöopathie jederzeit aus der Grundversicherung entfernen. Politisch will es niemand, weil man Angst hat, gegen einen Volksentscheid zu handeln – selbst wenn dieser nur 17 % getragen hat. Verwaltung und Politik geraten dadurch in eine Selbstblockade, die nichts mit Recht, aber viel mit politischer Psychologie zu tun hat.

Es wurde nicht entschieden, sondern verhindert, dass entschieden wird.


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