Offener Brief an Karin Maag MdB – Kassenerstattung von Homöopathie

Lesedauer / Reading Time: 4 min

Der Plenarsaal des Bundestages im Berliner ReichstagsgebäudeFrau Karin Maag MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, hat sich in jüngster Zeit verschiedentlich dagegen ausgesprochen, die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenkassen anzutasten (u.a. hier).

Sie hat sich dabei einiger Argumentationen bedient, die nach Ansicht des INH einer Klarstellung bedürfen. Aus diesem Grund hat Frau Maag den nachstehenden Offenen Brief des Informationsnetzwerks Homöopathie erhalten:

______________

 

Frau
Karin Maag MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

Mail an: karin.maag@bundestag.de                                                            29.07.2019
nachrichtlich an:
Herrn Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn

 

Homöopathie und gesetzliche Krankenversicherung

Sehr geehrte Frau Maag,

der Presseberichterstattung haben wir entnommen, dass Sie sich in der Diskussion um die Erstattung der Homöopathie im Rahmen der Satzungsleistungen gesetzlicher Krankenkassen deutlich gegen Pläne zu deren Abschaffung positioniert haben. Gleichzeitig entnehmen wir diesen Berichterstattungen aber auch, dass Sie offenbar über die Ziele und Argumente der wissenschaftlich begründeten Homöopathiekritik nicht hinreichend informiert sind und zudem teilweise außerhalb des Problemkontextes argumentieren.

Erlauben Sie uns daher hierzu einige Anmerkungen.

Wir, das Informationsnetzwerk Homöopathie, klären seit 2016 darüber auf, dass es sich bei der Homöopathie um eine Scheintherapie handelt, die weder jemals einen validen Wirkungsnachweis erbringen noch die Unvereinbarkeit ihrer Grundannahmen mit wissenschaftlich bestens belegten Grundlagen ausräumen konnte. Hierüber besteht ein umfassender Konsens in der wissenschaftlichen Welt. Wir verweisen exemplarisch auf das eindeutige Urteil des EASAC, des Beirats der Vereinigung der Europäischen Wissenschaftsakademien, das dieser 2017 veröffentlicht hat.

Vor diesem Hintergrund sehen wir auch die Diskussion zur Erstattungsfähigkeit der Homöopathie durch gesetzliche Krankenkassen. Und vor diesem Hintergrund widersprechen wir auch der These, dass es ein Nebeneinander von Homöopathie und Wissenschaft geben müsse. Entweder man erkennt die Relevanz der wissenschaftlichen Beurteilung der Homöopathie an – dann liegen die Konsequenzen auf der Hand. Oder man tut das nicht – dann redet man der Gleichsetzung von Fakten und Meinung das Wort.

Das Kernproblem liegt darin, dass die geltende Erstattungsfähigkeit die wissenschaftlich und unseres Erachtens auch gesundheitspolitisch unvertretbare öffentliche Reputation der Homöopathie stärkt. Sie verleiht der ohnehin schon in der Bevölkerung weit verbreiteten Fehlannahme zusätzliche Glaubwürdigkeit, bei der Homöopathie handele es sich um eine anerkannte Therapieform, die als der wissenschaftlichen Medizin jedenfalls gleichwertig anzusehen sei.

Teil dieser Fehlannahme ist, dass Homöopathie ganz oder in Teilen mit Naturheilkunde identisch sei. Nichts aber könnte falscher sein als eine Gleichsetzung von Homöopathie und Naturheilkunde. Nichts ist natürlich an der esoterisch fundierten Annahme, es gebe in der Natur ein auf menschliche Interessen bezogenes „Ähnlichkeitsprinzip“. Nichts ist natürlich an dem Postulat, durch Verdünnen und rituelles Schütteln werde eine „geistige Arzneikraft“, heute als „Schwingungen“ oder „Energie“ bezeichnet, in das Lösungsmittel nicht nur übergehen, sondern auch noch essenziell „stärker“ werden. Über all dies ist die Öffentlichkeit zweifellos bislang nicht ausreichend informiert.

Eine Solidargemeinschaft wie die gesetzliche Krankenversicherung braucht einen intersubjektiv definierten Rahmen, dessen Kriterium der allgemeine Nutzen ist. Dieser Rahmen wird gewährleistet durch die evidenzbasierte Medizin, die einen Wirkungsnachweis von Mitteln und Methoden auf der Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Methodik verlangt. Dem kann die Homöopathie nicht genügen, sie firmiert als „Arzneimittel“ nur, weil das Arzneimittelgesetz sie von diesem Anspruch dispensiert.

Uns ist völlig bewusst, dass, wie Sie zitiert werden, es „vielen Menschen besser geht, die homöopathische Arzneimittel nehmen“. Die Erklärungen dafür sind lange bekannt, nur haben sie mit einer spezifischen medizinischen Wirksamkeit der Homöopathie nichts zu tun. Hier handelt es sich um Kontexteffekte verschiedener Art, die bei jeder Art von Behandlung, ja oft schon bei reiner Zuwendung auftreten.

Wir sehen hierin sogar eine der zentralen Gefahren der Anwendung der Homöopathie. Wer bei geringfügigen Gesundheits-, vielleicht auch nur bei Befindlichkeitsstörungen „gute Erfahrungen“ mit Homöopathie gemacht hat, läuft Gefahr, auch im Falle schwererer Erkrankungen auf sie zu vertrauen. Der Patient „konditioniert“ sich selbst auf die medizinisch unwirksame Homöopathie. Die damit verbundene potenzielle Gefährdung liegt auf der Hand; sie wird umso weniger wahrgenommen, je mehr die Homöopathie fälschlich als „sanfte und nebenwirkungsfreie“ Alternative zu normaler Medizin wahrgenommen wird.

Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit im Solidarsystem GKV spielt, wenn überhaupt, der Kostengesichtspunkt eine völlig untergeordnete Rolle. Es geht nicht darum, ob die Aufwendungen für Homöopathie „Peanuts“ sind oder nicht, nicht darum, ob sich die GKV dies „leisten könne“. Es geht um klare Grenzziehung in der Sache.

Medizin ist das, was nachweislich über Kontexteffekte hinaus wirkt. Dies definiert die Grenze zwischen notwendiger, zweckmäßiger und wirtschaftlicher Versorgung – also dem Gegenstand der Krankenversicherung nach dem SGB V – und dem, was zum Bereich des subjektiven, persönlichen Sich-Wohlfühlens gehört. Was gern jeder für sich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten anwenden mag. Wir halten es daher auch für eine Verkehrung der Tatsachen, Versicherte, die Homöopathie zu Recht als medizinische Methode ablehnen, auf Krankenversicherungen zu verweisen, die deren Erstattung nicht anbieten.

Es ist also gleich mehrfach im Sinne der Solidargemeinschaft, wenn die Kassenerstattung, die einen medizinischen Stellenwert der Homöopathie vortäuscht, nicht weitergeführt wird. Noch wünschenswerter wäre es, wenn der Homöopathie im Arzneimittelrecht ihr Sonderstatus genommen würde, der sie vom wissenschaftlich fundierten Wirkungsnachweis befreit. Um ein Verbot der Homöopathika geht es dabei keinesfalls. Für jeden, der sie – informiert! – anwenden will, bleibt sie verfügbar.

Wir sind daher überzeugt davon, dass das wohlverstandene Patienteninteresse eine Korrektur der Entscheidung pro Kassenerstattung geradezu erfordert. Natürlich geht es auch hier ungeachtet klarer Faktenlage politisch um Abwägung von Rechten und Interessen. Wir hegen aber keinen Zweifel daran, dass die angeführten Argumente gegen eine Kassenerstattung der Homöopathie so durchgreifend und im Sinne des Allgemeinwohls sind, dass sie nicht durch anders gelagerte Partikularinteressen aufgewogen werden können.

Für Gespräche und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit in jeder Ihnen genehmen Form zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Für das Informationsnetzwerk Homöopathie

Dr. Natalie Grams
Dr. Ing. Norbert Aust
Dr. Christian Lübbers

 


Bild von clareich auf Pixabay

Eine Antwort auf „Offener Brief an Karin Maag MdB – Kassenerstattung von Homöopathie“

Kommentare sind geschlossen.

Top