Seit Januar wurde es als ziemlich sicher gehandelt, dass mit dem neuen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Erstattung von Homöopathieleistungen (Mittel und Therapie) in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Ende finden würde. Das öffentlich wahrnehmbare Echo war in unerwartetem Maße positiv gestimmt. Die Positionierung von Minister Lauterbach selbst war sehr eindeutig und nahm auch Bezug auf das richtige Argument: die medizinische Irrelevanz der Homöopathie, die nie nachgewiesene belastbare Evidenz, die es per se verbietet, sie als Teil eines öffentlichen Gesundheitssystems zu führen.
Am 25.03. wurden nicht nur wir davon überrascht, dass im nun vorliegenden dritten Referentenentwurf zum GVSG diese Regelung zu Lasten der Homöopathie nicht mehr enthalten war. Hintergründe sind derzeit nicht mehr als Spekulation, wenn man sich auch so manches vorstellen kann. Die nächste Überraschung am Tag danach: Ein Sprecher des Ministers gab zu Protokoll, dass dieser keineswegs seine die Homöopathie betreffenden Pläne aufgegeben habe. Also aufgeschoben, aber nicht aufgehoben? Man macht sich so seine Gedanken.
Wie dem auch sei – es geht nicht an, dass das INH sich in dieser Situation nicht äußert. Deshalb haben wir Minister Lauterbach heute dazu ein Schreiben zukommen lassen, das hier als PDF zum Lesen und auch Herunterladen zur Verfügung steht.
Wir denken, da steht alles drin, was es derzeit Wichtiges zu sagen gibt.
4 Replies to “Kassenerstattung für Homöopathie vor dem Aus! Oder …?”
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