Warum die Arzneimitteleigenschaft der Homöopathie das Gesundheitssystem verzerrt

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Summary

Selbst wenn die Erstattung von Homöopathie durch die GKV-Kassen beendet wird, genügt das bei Weitem nicht, um die Homöopathie konsequent aus dem Ge3sundheitssystem zu entfernen. Hier erklären wir eine fast nie wahrgenommene Perspektive auf dieses Problem.

Unabhängig von der – noch nicht endgültig beschlossenen – Streichung der Erstattung von Homöopathie via Satzungsleistungen der Kassen (§ 11 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V) fordern wir weiterhin, die Arzneimitteleigenschaft der Mittel der “besonderen Therapierichtungen”, also auch der Homöopathie, zu beenden. Dafür gibt es gute Argumente, unsere Position dazu haben wir erst vor kurzer Zeit in einem Offenen Brief dem Bundesministerium für Gesundheit dargelegt. Einige Aspekte, die sich dabei oft der Aufmerksamkeit entziehen, wollen wir im Folgenden erläutern.

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Homöopathie überall – Photo by Landiva Weber on Pexels.com

Die Diskussion um die arzneimittelrechtliche Sonderstellung der Homöopathie wird häufig als symbolpolitisch abgetan. Dabei übersehen viele, dass diese Einstufung weitreichende und sehr konkrete Folgen hat. Sie erzeugt systemische Fehlanreize, die tief in die Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung hineinreichen – und die Homöopathie an Stellen privilegieren, an denen niemand sie bewusst fördern wollte.

Ein aktuelles Beispiel liefert eine der großen deutschen Krankenkassen. In ihrem Bonusprogramm wird der Kauf apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel als „gesundheitsbewusstes Verhalten“ bonifiziert. Da Homöopathika apothekenpflichtig sind, können sie für Gutschriften auf dem Bonuskonto eingereicht werden. Nicht, weil die Kasse Homöopathie für sinnvoll hielte – sondern weil die regulatorische Kategorie „Arzneimittel“ automatisch greift. Ein reiner Formaleffekt, aber mit realer Wirkung.

Dieses Beispiel steht nicht allein. Solange Homöopathika als Arzneimittel gelten, profitieren sie in zahlreichen Bereichen des Systems:

  • Bonusprogramme der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen
  • Präventions- und Gesundheitsprogramme
  • steuerliche Absetzbarkeit
  • apothekenrechtliche Vertriebswege
  • Qualitätsberichte und Versorgungsstatistiken
  • sogar zollrechtliche Privilegien für pflanzliche Rohstoffe, wenn sie für Homöopathika bestimmt sind

Keiner dieser Effekte ist politisch intendiert. Sie entstehen automatisch, weil die Kategorie falsch gesetzt ist. Die Arzneimitteleigenschaft wirkt wie ein struktureller Verstärker: Sie zieht Homöopathie in Kontexte hinein, die eigentlich evidenzbasierter Versorgung vorbehalten sein sollten.

Besonders widersprüchlich wird es, wenn man die Entwicklung seit 2004 betrachtet. Damals wurden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der GKV‑Erstattung gestrichen – aus fiskalischen Gründen, nicht aus medizinischen. Heute führen Bonusprogramme wie das erwähnte diese Mittel durch die Hintertür wieder ein. Und weil Homöopathika apothekenpflichtig sind, profitieren sie gleich mit. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern systemisch widersinnig. Ein Drahtverhau von Regeln und falschen Motivationen, wie wir schon öfter betont haben.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die Bonifizierung des bloßen Erwerbs eines Arzneimittels als „gesundheitsbewusstes Verhalten“ ist ein Kategorienfehler. Der Kauf eines Medikaments ist kein Präventionsverhalten, sondern ein Konsumakt, der im Einzelfall sinnvoll sein kann, aber strukturell die Medikalisierung des Alltags verstärkt. Gerade in einem System, das ohnehin unter Überdiagnostik und Medikamentenfixierung leidet, sollte man solche Anreize vermeiden. Ganz gewiss, wenn dabei auch noch Mittel ohne Wirkungsnachweis mit einem Glaubwürdigkeitsbonus versehen werden.

All dies zeigt: Die Entziehung der Arzneimitteleigenschaft der Homöopathie ist kein symbolischer Akt, sondern eine notwendige Maßnahme zur Systemklarheit. Sie beendet unbeabsichtigte Privilegierungen, verhindert Fehlanreize und stellt sicher, dass Programme und Maßnahmen des Gesundheitssystems nicht länger durch regulatorische Zufälligkeiten verzerrt werden.

Die Homöopathie ist nicht deshalb im System präsent, weil sie medizinisch begründet wäre, sondern weil sie regulatorisch falsch verortet ist. Wer das Gesundheitssystem stärken will, muss diese Fehlstelle korrigieren. Und diese Forderung erheben wir weiterhin.


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