Offener Brief des INH an Minister Lucha, Baden-Württemberg, zur Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der LÄK BW

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Mann zeigt auf das Symbol eines Briefumschlags.

Der Beschluss der Landesärztekammer BW, die Homöopathie auch aus der dortigen Landesweiterbildungsordnung zu streichen, erfuhr sehr deutliche und wiederholte öffentliche Kritik durch den Minister für Gesundheit, Soziales und Integration des Landes BW, Manfred Lucha. Minister Lucha macht keinen Hehl aus seiner Absicht, alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um diesen Beschluss (juristisch) zu Fall zu bringen. Es mag sein, dass ihm das Kammergesetz BW zumindest die Möglichkeit bietet, hier hemmend tätig zu werden; darüber hinaus fehlt uns die Kompetenz für eine Prognose.

Unser Susannchen führt die #Globukalypse-Landkarte!

Wozu wir aber Kompetenz für uns in Anspruch nehmen, das sind die Inhalte von Minister Luchas Kritik. Diese sind beinahe ein Konglomerat der Homöopathie-Apologie, bei denen es uns an einem direkten Sachbezug zum kritisierten Beschluss der LÄK sogar zu fehlen scheint. Wir wären nicht das INH, würden wir eine solche Bandbreite öffentlich geäußerter invalider Argumente einfach so stehen lassen. Minister Lucha hat deshalb heute den nachstehend veröffentlichten Offenen Brief von uns erhalten. Für die Ausführlichkeit bitten wir um Verständnis, wir hielten sie für notwendig.


Herrn Minister
für Soziales, Gesundheit und Integration
des Landes Baden-Württemberg
Manfred Lucha MdL
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart

via E-Mail: poststelle@sm.bwl.de

13.08.2022

Beschluss der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Streichung der Homöopathie aus der ärztlichen Landesweiterbildungsordnung

Sehr geehrter Herr Minister Lucha!

Als freie Interessenvereinigung, die seit 2016 in der Aufklärung über die Fakten und Hintergründe zur Homöopathie engagiert ist und den öffentlichen Diskurs zum Thema wesentlich mitbestimmt, erlauben wir uns eine Stellungnahme zu Ihrer jüngst in verschiedenen Medien publizierten Position zu Homöopathie, im speziellen zum Beschluss der Landesärztekammer BW, die Homöopathie aus der Landesweiterbildungsordnung zu streichen.

Die von Ihnen vertretenen Standpunkte und Begründungen sind für uns nicht nachvollziehbar, zumal sie konkrete Bezüge zu der von Ihnen kritisierten Beschlussfassung der Landesärztekammer BW durchweg vermissen lassen. Wir sehen es als problematisch an, auf diese Weise der LÄK öffentlich die Rationalität zu bestreiten und damit die öffentliche Glaubwürdigkeit der organisierten Ärzteschaft zu tangieren.

Wir möchten dies im Folgenden näher erläutern.

Sie bezeichnen die Homöopathie wiederholt (zuletzt im “Südkurier“ am 10. August) apodiktisch als „wirksam“. Jedoch wie sollte eine Methode „wirksam“ über Kontexteffekte hinaus sein, die sich zur Findung ihrer Mittel eines imaginären, in der Lebenswirklichkeit nirgends vorkommenden „Ähnlichkeitsprinzips“ bedient? Wie sollte einer Methode Kredit gegeben werden, die behauptet, eine Kombination aus Verdünnen und rituellem Schütteln würde eine „geistige Arzneikraft“ bei gleichzeitigem Verlust des materiellen Agens aus den Substanzen freisetzen, die mit zunehmender Verdünnung / Schüttelung immer stärker werde? Jede Alltagserfahrung spricht dagegen, täglich bewährtes und angewendetes physikalisches und chemisches Wissen, letztlich auch der vielzitierte gesunde Menschenverstand. Das Gegenteil anzunehmen hieße, vorauszusetzen, dass allgemeine Gesetze der Natur ausgerechnet auf die Homöopathie nicht anwendbar seien.

Als rein persönliche Überzeugung ist das eine Sache. Eine andere wäre aber ein Anspruch auf Allgemeingültigkeit einer solchen Position. Nach solcher Allgemeingültigkeit, auch als Intersubjektivität bezeichnet, sucht aber die Wissenschaft, um Entscheidungen über den persönlichen Bereich hinaus auf einer verlässlichen Basis zu ermöglichen – sie fragt nach der vielzitierten Evidenz.

Solche Entscheidungen über den persönlichen Bereich hinaus sind eben auch solche der Gesundheitspolitik, die das Wohl und Wehe vieler Menschen betreffen und auch deren Gesundheitskompetenz nachhaltig mit beeinflussen. Auch die wissenschaftlich sehr gut fundierte Entscheidung der Landesärztekammer BW, die Homöopathie eben wegen ihrer mangelnden Intersubjektivität nicht länger in der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu führen, gehört in diese Kategorie. Die LÄK steht damit keineswegs allein, sondern in einer Reihe mit inzwischen 12 von 17 Landesärztekammern und der Bundesärztekammer, die es alle für unvertretbar halten, wissenschaftlich nicht belegte und nicht rational begründbare Methoden in ihren auf Wissenschaft verpflichteten Weiterbildungsordnungen zu führen.

Insofern kann eine wissenschaftlich begründete Evidenz – im Falle der Homöopathie das Fehlen einer solchen – nicht einfach gleichberechtigt auf eine Stufe mit subjektiven Einschätzungen gestellt werden, wenn es um Entscheidungen mit Tragweite für andere Menschen, geschweige denn die Allgemeinheit geht. Wir möchten Ihnen deshalb nahebringen, wie fundiert die Aussage ist, der Homöopathie fehle es an der Evidenz für eine spezifische arzneiliche Wirksamkeit.

Dies leitet sich aus den großen systematischen Übersichtsarbeiten ab, die die Studienlage nach rigorosen internationalen Standards bewerten und als Gesamtevidenz[1] auf dem höchsten Level ein klares Bild zeichnen[2]: valide Belege für eine Wirksamkeit der Homöopathie gibt es nicht. Bei keinem einzigen Krankheitsbild berichtet auch nur eine der Übersichtsarbeiten von stichhaltigen oder reproduzierten robusten Belegen einer Überlegenheit gegen Kontexteffekte (u.a. Placebo).

Das wird auch nicht dadurch relativiert, dass immer wieder einzelne Studien vorgelegt werden, die positive Effekte für die Homöopathie gefunden haben wollen.[3] Einzelne Ergebnisse, zumal ohne unabhängige Replikation, können eine derart gefestigte Gesamtevidenz nicht erschüttern. Es gibt zudem viele Gründe, weshalb Einzelstudien zu „positiven“ Ergebnissen kommen können – z.B. Zufallsergebnisse oder Artefakte verschiedener Ursache, was an vielen solcher Studien immer wieder belegt werden konnte.

Homöopathie ist nicht evidenzbasiert: dies ist keine Meinung, sondern der gut belegte Stand der Wissenschaft, dem die homöopathische Interessensphäre immer wieder mit ungeeigneten Argumenten und fehlgehenden Deutungen zu begegnen versucht.[4]

Nun könnte man natürlich gleichwohl eine Rolle für die Homöopathie im Gesundheitssystem für vertretbar halten, aus politischer Sicht beispielsweise, weil man die vorgebliche „Beliebtheit“ der Homöopathie für relevant hält. Sicher, Politik ist nicht Wissenschaft und Wissenschaft ist nicht Politik. Dabei ergeben sich aber unauflösliche Widersprüche.

Ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem hat Grenzen, nicht nur finanzielle (letztere sind die offensichtlichsten, da sich die Auswirkungen des Mangelsystems Gesundheitswesen an vielen Stellen bemerkbar machen, aber keineswegs die einzigen). Es müssen also Kriterien definiert werden, nach denen entschieden werden kann, wo Grenzen gezogen werden. Diese Grenze wird von der Gesundheitsökonomie und von den Kerngedanken der Sozialgesetzgebung definiert: es sind die Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die rote Linie zwischen nachgewiesen wirksam – oder eben nicht.[5] Es ist weder dem System selbst zuträglich noch der Gesundheitsversorgung der Versicherten, wenn diese Grenze nicht klar gezogen wird. Zudem würde, geschieht dies (und es geschieht ja leider), jedes Argument fehlen, anderen Begehrlichkeiten nach einem Zugang zum Gesundheitssystem dies mit dem Argument der fehlenden Evidenz zu verwehren – von der Osteopathie bis zum Schamanentum.

Eine solche fehlende Grenzziehung bliebe nicht auf einige Zeilen abstrakten Gesetzestextes beschränkt. Was man riskiert dabei, das ist ein Verlust naturwissenschaftlicher Kompetenz in Medizin, Gesundheitswesen und darüber hinaus, die Anerkennung von Beliebigkeit als Entscheidungskategorie und ein falsches Signal in Bezug auf die Gesundheitskompetenz in der Allgemeinheit.

Insofern stellt sich die Entscheidung aus dem Jahre 1976, entgegen der Intention des damaligen Gesetzgebungsverfahrens Sonderrechte für die „besonderen Therapierichtungen“ Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zu schaffen, heute als Basis einer fatalen Fehlentwicklung dar. Leider ist diese Bruchstelle im System durch den sogenannten sozialrechtlichen Binnenkonsens (§ 137 SGB V, 1997) und die Erweiterung des Satzungsleistungskatalogs in § 11 Abs. 6 AMG 1978 (durch das 3. GKV-Versorgungsstrukturgesetz, 2012) noch verbreitert worden.[6] In diesem Zusammenhang kritisieren wir auch das Modell der „Satzungsleistungen“, das eine Aufforderung an die GKV-Kassen darstellt, sich durch das Feilbieten zweifelhafter „Gesundheitsangebote“ einen vorgeblichen Wettbewerbsvorteil bei der Kundenakquise zu verschaffen, der längst entweder zum Stillstand gekommen ist oder aber nichts anderes bedeutet als eine gegenseitige Kannibalisierung innerhalb eines gemeinsamen Systems. Dies am Rande.

Im Folgenden möchten wir noch auf einzelne uns wesentlich erscheinende Argumente Ihrer Kritik zum Beschluss der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingehen.

Uns ist beispielsweise nicht erklärlich, weshalb dieser Beschluss die „Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“ einschränken sollte, wie einer Ihrer ersten Kritikpunkte lautete. Niemand „verbietet“ Homöopathie oder schränkt den Zugang zu ihr für Menschen, die sie anwenden wollen, irgendwie ein. Selbst Ärzten ist es – sofern sie die medizinethischen Regeln für eine Placebo-Therapie beachten – die Verwendung von Homöopathie weiterhin möglich. Eine „Zusatzbezeichnung Homöopathie“ allerdings als vorgeblicher Ausweis einer besonderen Kompetenz ist angesichts des unwissenschaftlichen Charakters der Methode nicht angezeigt.

Auch das Argument der geringen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Gesundheitssystems hat wenig bis keine Relevanz. Der pekuniäre Aspekt bei den GKV-Kassen ist allenfalls ein Randthema der wissenschaftsbasierten Homöopathiekritik. Es sei angemerkt, dass wir die immer wieder unterschiedlichen in diesem Zusammenhang genannten Beträge nicht für valide halten (Sie selbst beziffern hierzu im „Südkurier“ einen Betrag von 16 Mio. €, das Bundesgesundheitsministerium nannte kürzlich 6,3 Mio. €, bislang war stets die Rede von einem Betrag um die 20 Mio. €). Denn stets – mit welcher Zahl auch immer – sind wohl die Kassenausgaben allein für Homöopathika gemeint, wobei unklar ist, ob die Regelleistungen für Kinder und Heranwachsende jeweils darin enthalten sind oder ob es sich nur um Satzungsleistungen handelt. Zwei andere Dinge aber sind dabei viel wesentlicher:

  • Was nie offengelegt wird (jedenfalls nach unserer Kenntnis), sind die Kosten für die homöopathischen Therapien, die die Kassen über den Selektivvertrag mit der Marketinggesellschaft des Zentralvereins homöopathischer Ärzte erstatten. Hier bleibt es bei Spekulation, aber es ist keineswegs auszuschließen, dass diese die Ausgaben für Homöopathika deutlich übersteigen.
  • Die Betrachtung kann aber nicht auf den Kostenanteil der GKV-Kassen beschränkt bleiben. Im Vertrauen darauf, dass es sich – mit staatlicher Anerkennung als Arzneimittel, mit dem Segen der Krankenkassen und geadelt durch die Apothekenpflicht – um wirksame Medizin handelt, gibt die Bevölkerung Jahr für Jahr mehrere hundert Millionen Euro aus eigener Tasche dafür aus. Wenn schon über den finanziellen Aspekt der Homöopathie diskutiert wird, kann dies nicht unbeachtet bleiben.

Bemühungen, Kassenerstattung und Apothekenpflicht zu erhalten und gleichzeitig deren monetäre Auswirkungen im Gesundheitssystem „kleinzureden“, könnten insofern schnell den Anschein erwecken, es gehe nur um ein Interesse am Erhalt der Reputation der Methode. Den Aspekt von Folgekosten durch Diagnose- und Therapieverschleppungen aufgrund von Behandlungsversuchen mit nicht wirksamen Scheinmitteln fügen wir hier nur der Vollständigkeit halber hinzu.

Letztlich ist aber doch das finanzielle Moment in der Sache widersprüchlich: Einerseits soll es sich bei den GKV-Erstattungsbeträgen zwar um „Peanuts“ handeln, andererseits wird eine Änderung der Erstattungsregelung jedoch zu einer Maßnahme ungeheurer – auch wirtschaftlicher – Tragweite und erheblicher bis untragbarer Belastungen für die homöopathieaffinen Versicherten hochstilisiert. Diesen Widerspruch konnte uns bislang niemand schlüssig auflösen

Baden-Württemberg mag das „Land der Naturheilkunde“ sein, warum nicht. Dies ins Feld zu führen, mag einem Landespolitiker gut zu Gesicht stehen, geht aber im Zusammenhang mit der Homöopathiediskussion fehl. Homöopathie ist – im Gegensatz zu dem, was die Homöopathiewerbung nahelegt – keine Naturheilkunde. Sie ist ein artifizielles Gedankengebäude von Samuel Hahnemann auf der Basis vorwissenschaftlicher bis mystischer Vorstellungen und nach ihrem Selbstverständnis eine spezifische Arzneimitteltherapie. Weder lässt die unbegrenzte Bandbreite der potenziell als homöopathische Ursubstanzen in Frage kommenden Stoffe einen Schluss auf Naturheilkunde zu noch die Endprodukte, bei denen viel Mühe darauf verwendet wird, eventuell anfangs vorhandene „Naturstoffe“ möglichst vollständig zu entfernen. Das „Agens“ der Homöopathie ist eine imaginäre „geistige Arzneikraft“, ein überholtes vitalistisches Modell, dessen fortwirkender Geltungsanspruch sich bis heute in jedem einzelnen Herstellungsvorgang homöopathischer Mittel manifestiert.

Im „Südkurier“ berufen Sie sich darauf, Baden-Württemberg verfüge über anerkannte Einrichtungen, die eine „wirksame“ Homöopathie praktizieren. Nun sagt das reine Vorhandensein einer Methode oder auch von Einrichtungen, die sie praktizieren, über deren Validität nichts aus. In Heidenheim handelt es sich um eine in die Einrichtung integrierte homöopathische Belegklinik, die von einem „Verein für Homöopathie und Lebenspflege“ getragen wird[7]. Wir halten es zumindest für offen, ob die Einrichtung in ihrer Gesamtheit als „homöopathische Klinik“ identifiziert werden kann. Was das Robert-Bosch-Krankenhaus und die gleichnamige Stiftung angeht, so hat im Zusammenhang mit der Implementierung des neuen Lehrstuhls für komplementäre und integrative Medizin in Tübingen der Dekan der medizinischen Fakultät deutlich klargestellt, dass er die Homöopathie nicht in diesem Kontext verortet. Vor allem aber hat er darauf hingewiesen, dass das Robert-Bosch-Krankenhaus und die Stiftung als Partner des Lehrstuhls „ganz klar die Homöopathie verlassen“ hätten.[8]

Wir möchten es bei diesen wesentlichen Punkten belassen. Wir verbinden unseren Brief mit einem Appell an Sie, Ihre Position zur Homöopathie und zum Beschluss der Landesärztekammer, insbesondere die Grundlagen ihrer öffentlichen Argumentation, zu überdenken. Wir würden Ihnen auch gern in jeder Ihnen genehmen Form für einen weiteren Austausch zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Informationsnetzwerk Homöopathie

Dr.-Ing. Norbert Aust (Sprecher)
Dr. med. Christian Lübbers (Sprecher)
Udo Endruscheit (Sprecher)
Prof. Dr. Jutta Hübner (wiss. Beirätin)


Referenzen

[1] https://link.springer.com/article/10.1007/s00106-021-01061-w#Sec3

[2] https://www.homöopedia.eu/index.php?title=Artikel:Systematische_Reviews_zur_Homöopathie_-_Übersicht

[3] https://link.springer.com/article/10.1007/s00106-021-01061-w#Sec8

[4] https://netzwerk-homoeopathie.info/evidenzbasierte-medizin-homoeopathisch-definiert/

[5] https://netzwerk-homoeopathie.info/von-wegen-so-okay-herr-spahn-ein-gastbeitrag-von-pharmaoekonomin-prof-dr-tina-salomon/

[6] https://netzwerk-homoeopathie.info/binnenkonsens-was-ist-das-eigentlich/

[7] https://www.hz.de/meinort/giengen/125-jaehriges-bestehen-verein-fuer-homoeopathie_-gesundheit-das-groesste-anliegen-39312041.html

[8] https://medwatch.de/alternativmedizin/dekan-zu-umstrittenem-lehrstuhl-unsere-partner-haben-ganz-klar-die-homoeopathie-verlassen/


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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